650/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Haubner

Kollegin und Kollegen

 

betreffend tarifliche Gleichbehandlung aller Rehabilitationsleistungen



Die demografische Entwicklung zeigt es, die Österreicherinnen und Österreicher erreichen ein immer höheres Lebensalter und die Zahl der Personen, die in Folge einer Erkrankung eine Rehabilitationstherapie benötigen, steigt. Dabei ist der Bedarf an neurologischer und orthopädischer Rehabilitation besonders stark angestiegen. Die ganzheitlich orientierte Rehabilitation strebt gezielt die Wiedererlangung körperlicher und geistiger Gesundheit an. Darüber hinaus sollen die Betroffenen wieder voll in ihr gewohntes gesellschaftliches Umfeld eingegliedert werden. Besonders wichtig ist dabei die umfassende soziale Rehabilitation, wobei menschliche Würde und Lebensfreude wiedererlangt werden sollen. Hervorzuheben sind hier Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Morbus Parkinson oder der Schlaganfall, der das gesamte Leben der Betroffenen besonders verändert. Nach der überstandenen Akutphase ist es besonders wichtig, dass so früh als möglich eine neurologische Rehabilitation einsetzt. Abhängig von den Symptomen ist meist ein Rehabilitationsteam aus mehreren Therapiebereichen erforderlich um die Vielzahl der Beschwerden zu lindern.

 

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Österreich wird einerseits durch Krankenanstalten und die Einrichtungen der Sozialversicherungsträger, andererseits durch private Rehabilitationseinrichtungen, basierend auf Verträgen mit dem Haupt-verband der Österreichischen Sozialversicherungen, sichergestellt. Private Rehabilitationseinrichtungen, wie z.B. die Klinik Pirawarth leisten dabei in besonders strukturarmen Gegend einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der dort ansässigen Bevölkerung.

 

Die leistungsorientierte Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen ist - wie auch die Legistik und Aufsicht in Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung - laut Bundesministeriengesetz (BMG), Aufgabe des Bundesministers für Gesundheit.

 

Durch eine massive Ungleichbehandlung bei der Valorisierung der Tarife gegenüber Krankenanstalten ist es jedoch in den letzten Jahren bei privaten Rehabilitations-Einrichtungen zu Deckungsrückständen in dem Ausmaß gekommen, dass diese wichtige Leistungen verringern oder gar nicht mehr nicht mehr anbieten können. Im Extremfall ist die Wirtschaftlichkeit überhaupt nicht mehr gegeben.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, zumindest im Bereich der Rehabilitation umgehend sicherzustellen, dass Krankenanstalten, Einrichtungen der Sozialversicherungsträger, private Rehabilitationseinrichtungen und Leistungserbringer für - nach einheitlichen Qualitätskriterien zur Verfügung stehende Leistungen - auch dieselbe finanzielle Abgeltung erhalten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

Wien, am 29. Mai 2009