691/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2009
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Grosz, Hagen, Ursula Haubner, Dolinschek,

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Erweiterung der Fahrpreis-Ermäßigung auf Frühpensionistinnen und Frühpensionisten

 

Derzeit bieten die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) für Frauen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr eine Seniorenermäßigung an. Dadurch wird ermöglicht, dass sie mit der Vorteilscard Senior in ganz Österreich (z.B. in Zügen der ÖBB und ÖBB-Postbussen) um 50 Prozent ermäßigt reisen können.

 

Doch viele Pensionistinnen und Pensionisten, die vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension gehen, können diese VORTEILScard der ÖBB nicht in Anspruch nehmen. Da die ÖBB-Bestimmungen über die Seniorenermäßigung von vielen Verkehrsbetrieben übernommen wurden wirkt diese Einschränkung sich noch weiter aus. Dadurch sind viele Bezieherinnen und Bezieher von einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, von einer Korridorpension, Schwerarbeiterpension, Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension, welche das 60. bzw. das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, von dieser Fahrpreis-Ermäßigung ausgeschlossen, sofern sie keine Mobilitätseinschränkung von mindestens 70 Grad der Behinderung haben bzw. eine Sehschwäche oder Blindheit vorliegt.

 

Obwohl die Fahrpreis-Ermäßigung eine Unterstützung für Personen sein soll, die aus dem aktiven Erwerbs- und Arbeitsleben ausgeschieden sind, werden FrühpensionistInnen bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel finanziell benachteiligt.

 

Da die Anspruchsvoraussetzung für die Fahrpreis-Ermäßigung für diese betroffenen Personen eine Ungleichbehandlung darstellt müssen diese Bestimmung unbedingt erweitert werden, damit diese PensionsbezieherInnen nicht sozial schlechter gestellt werden.

 

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sicherzustellen, dass auch Frühpensionistinnen und –Pensionisten mit geringer Pension eine Fahrpreis-Ermäßigung erhalten.“

 

Wien, am 17. Juni 2009

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.