732/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Themessl, Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die Anhebung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze

 

Das Instrument der geringfügigen Beschäftigung ermöglicht es vielen leistungsbereiten Menschen, neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich produktiv tätig zu sein, ohne exorbitante Abgabenbelastungen in Kauf nehmen zu müssen. Gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es erstrebenswert, Anreize für leistungsbereite Menschen zu schaffen.

 

Eindeutig negativ wirkt dabei die derzeit geringe monatliche Verdienstobergrenze. Diese Einschränkung hält viele Menschen in Form zu hoher Sozialversicherungskosten von erwünschten produktiven Zusatztätigkeiten ab und bewirkt so negative externe Effekte.

 

Die derzeit gültige monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 357,74 Euro erscheint uns deutlich zu gering. Aufgrund der Modellausgestaltung wird mit Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze der gesamte Zusatzverdienst voll sozialversicherungs- und einkommenssteuerpflichtig, wobei es im Falle einer geringfügigen Zusatzbeschäftigung zu einer Hauptbeschäftigung und auch noch zu einer kumulativen Wirkung der Sozialversicherungspflichten kommt.

Wir fordern daher die Anhebung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze auf 500 Euro. Die Kosten werden sich durch eine erhöhte Wertschöpfung rasch amortisieren.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine deutliche und nachhaltige Erhöhung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze vorsieht.“

 

„In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.“