765/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.09.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten  Mag. Widmann, Tadler

Kollegin und Kollegen

 

betreffend der Kostenübernahme von Katastrophenschutzübungen bei AKW-Betreibern

 

Rund um Österreich befinden sich in einem Umkreis von 200 Kilometern 31 Atomreaktoren. Im Falle eines größeren atomaren Zwischenfalls und unter Berücksichtigung der Windrichtung wäre Österreich vorrangig von einem radioaktiven Fallout betroffen.

 

Besonders restlos veralterte und schrottreife Atomreaktoren sowjetischen Bautyps wie Dukovany und Temelin (Tschechien), Mochovce (Slowakei), um nur einige zu nennen, welche die Sicherheitsvorkehrungen nicht oder nur zum Teil erfüllen, stellen ein großes Sicherheitsrisiko für Österreich dar.

 

Die Regierungen von Tschechien, ebenso wie auch die der Slowakei stehen jedoch voll und ganz hinter ihrer Atompolitik und verharmlosen jegliches Gefahrenpotential. In Tschechien widerspricht das nationale UVP-Gesetz geltendem EU-Recht, konkret steht es im Widerspruch zur UVP-Richtlinie 85/337/EWG, da es keine gerichtliche Überprüfung des UVP-Bescheides ermöglicht. In der Slowakei sind die Sicherheitsmängel des nur 160 km von Wien entfernten AKW Mochovce katastrophal. Dies betrifft vor allem das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle (Containment), welche neben der Begrenzung von Unfallfolgen auch den Schutz vor äußeren Einwirkungen (Flugzeugabsturz) sicherstellen soll.

 

Die Europäische Kommission hat in ihrer Stellungnahme das Fehlen des Containments kritisiert und das Erreichen des gleichen Schutzniveaus wie bei modernen Druckwasserreaktoren gefordert. Die Bauarbeiten haben schon ohne abgeschlossene UVP begonnen womit das gesamte Verfahren als Farce entlarvt wird. Die Haftungssummen sind viel zu niedrig angesetzt und Österreich kann keinen Schadenersatz im Falle eines Unfalls erwarten.

 

Das diesbezügliche Engagement der österreichischen Bundesregierung ist zurückhaltend. Die heimische Bevölkerung kann nur beten, dass es zukünftig zu keinem schwerwiegenden atomaren Zwischenfall kommen wird und sich durch Katastrophenschutzübungen für den Ernstfall vorbereiten. Die Kosten für derartige Übungen sollten nach dem (Gefahren)Verursacherprinzip dem Betreiber angelastet werden, um diese in deren Verantwortung zu nehmen. Die skrupellose Gefährdung von Menschenleben muss finanzielle Konsequenzen haben. Da eine atomare Wolke keine Staatsgrenzen kennt, gilt es diese Regelung EU-weit zu verankern.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass Betreiber von Atomreaktoren im Binnenraum der EU grenzüberschreitend den Kostenersatz für (Atom)Katastrophenschutzübungen zu tragen haben und dem Nationalrat bis 30.06.2010 übe seine diesbezüglichen Bemühungen und deren Ergebnisse Bericht zu erstatten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.