769/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend beschränkter Zugang zu Post-Schlüsseln

 

Im Jahr 2009 ist in Österreich ein dramatischer Anstieg im Bereich der Einbruchskriminalität zu verzeichnen. Seitens der Exekutive wird zwar einerseits auf die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen hingewiesen, zum anderen ist der Zugang zu Wohnhausanlagen für jedermann durch Verwendung des so genannten „BG-Schlüssels“ (vulgo: „Post-Schlüssels“) möglich.

 

Obwohl dieser Schlüssel ursprünglich nur dafür vorgesehen war, Postzustellern, Einsatzkräften und Amtspersonen den Zutritt zu Wohnhausanlagen zu ermöglichen, kann er mittlerweile in diversen Fachgeschäften frei gekauft oder bei ausländischen Anbietern via Internet bestellt werden. Dies führt zu der bedenklichen Situation, dass jeder Einbrecher für einen Preis von etwa zehn Euro einen solchen Schlüssel erwerben und sich somit auf unauffällige Weise Zugang zur Wohnhausanlage verschaffen kann, ohne dass dies von den Hauseigentümern irgendwie verhindert werden könnte.

 

In diesem Zusammenhang ist es dringend erforderlich, gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass der so genannte BG-Schlüssel wieder nur mehr an Personen verkauft werden darf, die einen tatsächlichen Bedarf hinsichtlich des Zugangs zu Wohnhausanlagen nachweisen können und die hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit überprüft werden.

 

Darüber hinaus wäre es aus sicherheitspolitischer Sicht sinnvoll, die Installation von technischen Vorrichtungen zu fördern, die mittels elektronischer Zugangsberechtigungs­systeme nur einen kontrollierten Zutritt zu Gebäuden ermöglichen. Entsprechende Produkte sind bereits am Markt erhältlich, mit denen von jedem Hauseigentümer bestimmt werden kann, wer Zutritt zum Gebäude erhält.

Durch die Forcierung der Installation solcher Vorrichtungen wäre Einbrechern in Zukunft der Zutritt zu Wohnhausanlagen erheblich erschwert und würde eine wichtige Maßnahme im Bereich der Prävention umgesetzt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass der Zugang zu Wohnhausanlagen mittels BG-Schlüsseln oder sonstigen Universalschlüsseln nur Personen ermöglicht wird, die ein legitimes Interesse am Betreten der Liegenschaften nachweisen können und hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit geprüft werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Installation von technischen Vorkehrungen zu fördern, mit denen der Zugang zu Wohnhausanlagen auf seitens des Eigentümers autorisierte Personen und Behörden beschränkt werden kann.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.