770/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Ing. Lugar

Kollegin und Kollegen

 

 

betreffend Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder

 

Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen müssen mitversicherte Angehörige bei einem Krankenhausaufenthalt eine 10-prozentige Zuzahlung zu den Pflegegebühren leisten, die direkt vom Krankenhaus eingehoben wird. Diese Kostenbeteiligung wird jedoch für junge Familien immer mehr zur finanziellen Belastung. Aktuell musste etwa eine Familie aus Salzburg für den siebenwöchigen Krankenhaus-Aufenthalt ihrer frühgeborenen Zwillinge 1.772 Euro an Selbstbehalt bezahlen.

 

Vor allem Familien mit chronisch kranken Kindern trifft diese Regelung besonders hart. Daher muss - im Interesse der Familien - diese Zuzahlung der Eltern bei Krankenhausaufenthalten und Therapien ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr beendet werden.  

 

Kinder sind unsere Zukunft und gerade deshalb ist es wichtig, sie bestmöglich in ihrer Entwicklung und im Krankheitsfall bei ihrer Genesung zu unterstützen. Die längst überfällige Abschaffung der Selbstbehalte für Kinder in Österreichs Spitälern steht auch im Einklang mit der von Österreich unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention, wonach Kinder das Recht auf Gesundheits-Fürsorge haben.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die bei seinem Amtsantritt angekündigte Abschaffung der Spitals-Selbstbehalte für Kinder bis 18 Jahre umzusetzen und damit eine Maßnahme zur Entlastung der Familien umzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 23. September 2009