789/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anwendung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)

 

 

Die im Jahr 2005 erfolgte Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung ist ein wichtiges und positives Signal. Damit dieses aber im Alltag Wirkung zeigt, sind konkrete gesetzliche Bestimmungen notwendig.

Es geht vor allem um Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur, die funktionierende Kommunikation bei Behördenwegen und im Gesundheitswesen sowie generell um Vermeidung von Isolation und Kommunikationsstörungen.

Die Verfassungsbestimmung lautet: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

Der Nationalrat beschloss gleichzeitig mit der Verfassungsbestimmung eine Entschließung, in der es heißt:

 „Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist und nötigenfalls dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzuschlagen. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auch in Hinkunft bei hiefür in Betracht kommenden Regierungsvorlagen auf die Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen Bedacht zu nehmen.“

Auch im aktuellen Regierungsprogramm findet sich im Kapitel Menschen mit Behinderungen unter dem Punkt Verbesserung zur Gleichstellung der Satz:

„Förderung jeder Ausbildungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die aufgrund der Anerkennung der Gebärdensprache notwendig sind – vor allem im schulischen Bereich wie zum Beispiel mehr bilingualer Unterricht für gehörlose Kinder und verbesserte Ausbildung und Weiterbildungsmöglichkeiten für SonderschullehrerInnen in der Österreichischen Gebärdensprache.“


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist. Die Ergebnisse sind bis 31.12.2009 dem Nationalrat in Form eines Konzeptes vorzulegen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Folge dem Nationalrat bis 30.6.2010 eine Regierungsvorlage betreffend ein Bündelgesetz, welche die Ergebnisse dieser Prüfung umsetzt, zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.