832/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Zanger
und anderer Abgeordneter

 

betreffend Aufrechterhaltung des österreichischen Verbraucherschutzniveaus

 

 

Vor 30 Jahren trat das österreichische Konsumentenschutzgesetz in Kraft. Es hat sich im Laufe der Zeit als praxisnahes Gesetz erwiesen und ist für Verbraucher –belegt durch über tausend Gerichtsentscheidungen – durchaus als Meilenstein der Gesetzgebung im Bereich Verbraucherschutz zu bezeichnen.

Die Europäische Kommission sieht darin aber ein Hemmnis für den Binnenmarkt und plant die Vorschriften der einzelnen Länder zu vereinheitlichen, indem sie eine Vollharmonisierung in diesem Bereich durchsetzen will.

Diese lässt den Mitgliedstaaten beim Erlass eigener Bestimmungen keinen Spielraum mehr, sodass abweichende nationale Vorschriften in diesen Gebieten ausgeschlossen sind.

Was durchaus eine Verbesserung für einige Länder im Osten wäre, stellt für Österreich einen gewaltigen Rückschritt für die Rechte der Verbraucher dar und wirkt sich, sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene zum Nachteil der Konsumenten aus.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Beibehaltung des Prinzips der Mindestharmonisierung im Bereich Verbraucherschutz einzusetzen, um weiterhin das hohe österreichische Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.