834/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten KO Strache, Vock

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verbesserung der Haltungsbedingungen für Welpen und Hunde in Tierhandlungen und Einführung von Mindeststandards für Züchter

 

 

 

In Österreich leben rund 600.000 Hunde; Hunde sind nach Katzen das beliebteste Haustier der Österreicher und Österreicherinnen. Mit der Anschaffung eines Hundes übernimmt man große Verantwortung sowohl gegenüber dem Hund als auch gegenüber der Gesellschaft. Hunde sind kontaktfreudige und soziale Wesen, sie müssen regelmäßig gefüttert und auch mehrmals täglich ausgeführt werden und etwa auch im Urlaub seiner Besitzer versorgt sein.

 

Seit Ende vergangenen Jahres dürfen Hunde und Katzen wieder unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Zoofachhandlungen verkauft werden. Die damit verbundenen Auflagen, die das Bundestierschutzgesetz vorschreibt, sind grundsätzlich positiv zu sehen. Dennoch gibt es hier Verbesserungsmöglichkeiten.

 

Der Zoohändler tritt dabei nur als Vermittler der Welpen auf, die in der Regel aus anderen Quellen stammen. Auch wenn Zoofachgeschäfte über einen Betreuungsarzt verfügen müssen und zumindest einmal pro Jahr eine behördliche Kontrolle erfolgt, sind oftmals die Haltebedingungen nicht hundefreundlich; genügend Bewegungsmöglichkeiten bzw. ein ausreichender Auslauf für die Welpen sind meist nicht vorhanden.

 

Gerade ein ausreichender Auslauf und Platz für die in Zoofachgeschäften angebotenen Welpen und Hunde ist dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass die Welpen und Hunde wochenlang in Kojen eingesperrt sind und nötigen Qualen ausgesetzt werden, indem sie ihren natürlichen Bewegungs- und Spieldrang nicht ausleben können. Dies ist besonders in Zoofachgeschäften, die sich in großen Einkaufszentren befinden, ein immer wieder auftretender Mangel.

 

Viele Züchter, die Hunde und Welpen in Österreich verkaufen, halten sich an keinerlei Vorgaben in Bezug auf Einhaltung von Mindeststandards, oft fehlt Ihnen sogar eine Grundausbildung in Bezug auf Hundehaltung und Zucht. Nur die Zugehörigkeit eines Züchters zu einem Rasseklub bzw. einem übergeordneten Dachverband gewährleistet die Einhaltung der Zuchtvorschriften und gewisser Mindeststandards.

 

Es ist daher unumgänglich, dass künftig all jene Züchter, die nicht in einem Rasseklub oder in einem übergeordneten Dachverband organisiert sind, einer verpflichtenden Grundausbildung und der Erfüllung von Mindeststandards unterliegen. Derartige Anforderungen und Auflagen sind auch keineswegs als Schikane zu sehen, sondern als weiterer Beitrag zum Tierschutz und zum Wohl der Welpen und jungen Hunde.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert,

1.      eine verbesserte Haltung von Welpen und jungen Hunden in Zoohandlungen bis zu deren Verkauf, insbesondere genügend Auslauf und Bewegungsmöglichkeit vorzuschreiben sowie

2.      eine verpflichtende Grundausbildung samt Prüfung und die Einhaltung von Mindeststandards für Hundezüchter, die nicht Mitglied in einem Rasseklub sind bzw. nicht in einem übergeordneten Dachverband organisiert sind, einzuführen“.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.