835/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kickl, Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend Bedeckung des einkommensabhängigen Teils des Kinderbetreuungsgeldes aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung
Nachdem dem Kinderbetreuungsgeldgesetz durch die Einführung einer einkommensabhängigen Variante auch eine Einkommensersatzfunktion zukommt, es sich zumindest in dieser Variante also wieder dem alten Karenzgeld annähert, sind auch im Bereich der Mittelaufbringung (zumindest für den einkommensabhängigen Teil) wieder in Richtung Karenzgeld Überlegungen anzustellen.
Das Karenzgeld wurde aus Mitteln des FLAF und der Arbeitslosenversicherung finanziert. Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes als „Anerkennung und teilweise Abgeltung der Betreuungsleistung der Eltern“ wurde der aus der Versicherungsleistung Karenzgeld ein Leistungsausgleich für Familienarbeit. Nachdem dieser Weg nun wieder verlassen wurde ist es nur gerecht, den einkommensabhängigen, 1.000,- Euro übersteigenden, Teil aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu bedecken, da es sich nun zumindest in der einkommensabhängigen Variante um einen Einkommensersatz handelt.
Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung für das Karenzgeld stellten sich in den Jahren 1980 bis 2003 wie folgt dar (seit 2003 belaufen sich die Ausgaben auf Null):
1980 |
1985 |
1990 |
1995 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
119,11 |
170,42 |
232,84 |
709,84 |
422,55 |
414,05 |
459,51 |
0,67 |
0 |
Q: Statistik Austria, Ausgaben der Arbeitslosenversicherung für das Karenzgeld (in Mio. Euro)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine Bedeckung des 1.000,- Euro übersteigenden Teils des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.