872/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Zanger
und weiterer Abgeordneter

 

betreffend freiwillige Kennzeichnung des SAR-Wertes von Mobiltelefonen

 

Aus einer Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie geht hervor, dass eine Verpflichtung zur Anbringung der Kennzeichnung des SAR-Wertes auf der Verpackung von Mobiltelefonen in Österreich mangels einer entsprechenden europaweiten Regelung nicht zulässig sein soll. Diese Meinung ist nicht unumstritten.

Unbestritten ist jedoch, dass eine freiwillige Kennzeichnung jederzeit möglich und – über die bisherigen Möglichkeiten der Recherche im Internet hinaus – sinnvoll ist. Da immer mehr Kinder Mobiltelefone nutzen, wäre das von wesentlicher Bedeutung für die unmittelbare Kaufentscheidung und letztendlich auch für die Gesundheit unserer Kinder.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in Verhandlungen mit der Wirtschaft für die freiwillige Kennzeichnung des SAR-Wertes von Mobiltelefonen auf der Verpackung oder durch Aushang im Geschäft einzusetzen. Des Weiteren wird die Bundesregierung ersucht, die Einführung eines Gütesiegels für Mobiltelefone mit besonders niedrigem SAR-Wert zu prüfen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.