887/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stefan Petzer, Mag. Ewald Stadler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhalt religiöser Symbole der christlich-abendländischen Kultur, insbeson­dere des Kreuzes, im öffentlichen Raum

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mit seinem Urteil, wonach ein Kreuz in Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße, unverständlicherweise gegen das zutiefst humane Selbstverständnis des christlich geprägten Abendlandes ausgesprochen. Das christliche Kreuz in den Klassenräumen begleitet das europäische Schulwesen seit sei­nen Anfängen. Das öffentliche Schulwesen erwuchs im Mittelalter aus den kirchlichen Bil dungseinrichtungen der Domschulen und Klöster, das Kreuz ist als identitätsstiftendes Sym­bol für das christliche Abendland eine Selbstverständlichkeit. Religionsfreiheit ist eines der ältesten Grundrechte und muss in diesem Sinn auch dahingehend interpretiert werden, dass der öffentliche Raum von religiösen Symbolen nicht freigehalten werden kann. In der konse­quenten Auslegung des unverständlichen Urteils des EuGH müssten demnach auch Kirchen, Marterl und Wegkreuze abgerissen werden, da diese ebenso Symbole des Religionsbe­kenntnisses der Mehrheitsbevölkerung sind. Die Sichtbarmachung religiöser Bekenntnisse manifestiert das Bewusstsein für Tradition und Herkunft und gibt Orientierung in einem grö­ßer werdenden Europa. Die öffentliche Anbringung religiöser Symbole ist auch im Zusam­menhang mit der bewussten Anerkennung und Auseinandersetzung mit der Geschichte im europäisch-abendländischen Kontext zu sehen. Das Verbannen religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum würde daher auch einer Geschichtsverleugung gleichkommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle relevanten Maßnahmen auf nationaler und eu­ropäischer Ebene zu treffen, die geeignet sind, den Erhalt religiöser Symbole der abendlän­disch-christlichen Kultur, insbesondere des Kreuzes, sowie die Möglichkeit für deren Anbrin­gung im öffentlichen Raum sicherzustellen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen