917/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz

 

Personen mit erheblichen Behinderungen sind in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens auf die Assistenz durch andere angewiesen, z.B. bei der Körperpflege, beim Essen, Anziehen, bei der Hausarbeit, bei der Kommunikation, am Arbeitsplatz ebenso wie  in der Freizeit.

Derzeit gibt es lediglich für Assistenz im Bereich Arbeit und Berufsausbildung eine Bundesrichtlinie.

Im Gegensatz zu Schweden, wo seit Jahren ein Assistenzsicherungsgesetz existiert, gibt es in Österreich bisher nur einzelne Projekte, die Persönliche Assistenz im Freizeitbereich abwickeln, wie z. B. die Wiener Assistenzgenossenschaft.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Persönliche Assistenz ECEPA (European Center for Excellence in Personal Assistance) hat im Jahr 2004 „Richtlinien für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung für persönliche Assistenz“ herausgegeben.

Die wichtigsten Grundsätze lauten:

- die AssistenznehmerInnen wählen ihre AssistentInnen selbst aus, leiten sie an, bilden sie aus und bestimmen Zeit, Ort und Ablauf der Assistenzleistung.

- es gibt keinen Selbstbehalt für AssistenznehmerInnen

- Geldleistungen statt Sachleistungen

- Rechtsanspruch auf Finanzierung von persönlicher Assistenz

 

Bedarfsgerechte, einkommensunabhängige Persönliche Assistenz darf es nicht nur für den Bereich Arbeit geben. Eine Bundesländer-übergreifende Assistenz-Regelung für das gesamte Leben ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf  für bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz vorzulegen.

Dabei sind die Grundsätze der „Richtlinien für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung für persönliche Assistenz“ umzusetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.