96/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Adaptierungen, Ersatz- und Ausbauten von Kasernen im Zuge der Reform

ÖBH2010

Im Zuge der Bundesheerreformkommission 2010, hat man im Endbericht unter anderem festgestellt, dass durch die Reduzierung der Mannschaftsstärke ein Teil der Liegenschaften und Kasernen nicht mehr benötigt und daher auch zum Kauf angeboten werden.

In der Zieldislokation des ÖBH 2010 wurde angegeben, dass ca. 40 % der Liegen­schaften veräußert werden sollen. Über die jeweiligen Schließungen wurde durch den damaligen Verteidigungsminister Günther Platter lange und intensiv mit den Landeshauptleuten und anderen Vertretern der Bundesländer verhandelt. Für die Abwicklung der Verkäufe an sich wurde eine eigene Gesellschaft, die so genannte SIVBEG, gegründet.

Bei allen Gesprächen über die Verkäufe wurde immer betont, dass nicht die Ge­winnmaximierung im Vordergrund steht, sondern dass jeweils eine passable Lösung gesucht werden soll, mit der alle Beteiligten leben können. Insbesondere bei nötigen Übersiedelungen von Truppenteilen, diese in Liegenschaften verlegt werden sollen, die vorab entsprechend adaptiert bzw. saniert wurden um eine adäquate Aufnahme der zu verlegenden Teilen sicherzustellen können.

Als Beispiel sei hier der Verkauf der Kirchner-Kaserne und die Verlegung des VR 1 in die Hackher-Kaserne genannt. Nun ist im Vorfeld des Verkaufes der Kirchner-Kaserne (GRAZ) eine Verlegung des VR 1 in die Hackher-Kaserne (GRATKORN) vorgesehen. Die Hackher-Kaserne entspricht in ihrer jetzigen Ausbaustufe nicht einer adäquaten Aufnahmekaserne für das VR1. Die Gesamtfläche reicht nicht aus um das gesamte VR 1 aufzunehmen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tra­gen, dass für die Bauprogramme 2009 und 2010, welche Adaptierungen, Ersatz- und Ausbauten von Kasernen im Sinne der Reform ÖBH 2010 beinhalten und damit für die Bewerkstelligung der Bundesheerreform bis 2010 notwendig sind, die notwendi­gen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden und somit die für die Reform vorgesehene Zieldislokation zur Verfügung steht."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss er­sucht.