10103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10340/J der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Einleitend wird festgehalten, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) für Dienstreisen keine eigenen Kraftfahrzeuge nutzt, sondern dafür Mietfahrzeuge aus einem von der Bundesbeschaffungsagentur im Auftrag des Bundes vereinbarten Rahmenvertrag abruft.

Die Nutzung der Kraftfahrzeuge ist in der Bundesrichtlinie des AMS vom 1. Mai 2010 geregelt. Dieser Richtlinie zu Folge ist nach der Reisegebührenvorschrift des Bundes 1955 für jede Dienstreise die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Form zu wählen. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob das öffentliche Verkehrsmittel oder ein Kraftfahrzeug die günstigste Variante ist. Zum Lenken eines Kraftfahrzeuges ist ein gültiger österreichischer Führerschein B Voraussetzung.

Alle eingesetzten Dienstfahrzeuge werden als Poolfahrzeuge genutzt, sind also nicht bestimmten Personen zugeordnet. Für jedes Dienstfahrzeug ist verpflichtend ein Fahrtenbuch mit detaillierten Aufzeichnungen zu führen. Eine private Nutzung des Fuhrparks ist unzulässig.


Frage 1:

 

In der Steiermark stehen dem AMS 15 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen vier auf die Landesgeschäftsstelle Steiermark sowie jeweils eines auf die regionalen Geschäftsstellen Graz, Mureck, Liezen, Gröbming, Feldbach, Hartberg, Judenburg, Leibnitz, Murau, Voitsberg und Leoben.


Frage 2:

 

In Kärnten stehen dem AMS sechs Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen drei auf die Landesgeschäftsstelle Kärnten sowie jeweils eines auf die regionalen Geschäftsstellen Klagenfurt, Spittal an der Drau und Wolfsberg.

 

Frage 3:

 

In Tirol stehen dem AMS 9 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen jeweils eines auf die Landesgeschäftsstelle Tirol sowie acht auf die regionalen Geschäftsstellen Innsbruck, Landeck, Imst, Kufstein, Reutte, Schwaz, Lienz und Kitzbühel.

Frage 4:

 

In Vorarlberg steht dem AMS ein Kraftfahrzeug zur Verfügung.

Frage 5:

 

In Salzburg stehen dem AMS sechs Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen zwei auf die regionale Geschäftsstelle Zell am See sowie jeweils eines auf die Landesgeschäftsstelle Salzburg sowie die regionalen Geschäftsstellen Bischofshofen, Tamsweg und Hallein.

Frage 6:

 

In Oberösterreich stehen dem AMS 14 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen drei auf die Landesgeschäftsstelle Oberösterreich sowie jeweils eines auf die regionalen Geschäftsstellen Braunau, Eferding, Traun, Freistadt, Steyr, Wels, Vöcklabruck, Gmunden, Grieskirchen, Ried im Innkreis und Linz.

Frage 7:

 

In Niederösterreich stehen dem AMS 14 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen vier auf die Landesgeschäftsstelle Niederösterreich sowie jeweils eines auf die regionalen Geschäftsstellen Scheibbs, Tulln, Amstetten, Zwettl, Wiener Neustadt, Hollabrunn, Neunkirchen, Waidhofen an der Thaya, Melk und Mistelbach.

Frage 8:

 

In Wien stehen dem AMS 4 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen drei auf die Landesgeschäftsstelle Wien und eines auf die Bundesgeschäftsstelle.

Frage 9:

 

Im Burgenland stehen dem AMS 9 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon entfallen zwei auf die Landesgeschäftsstelle Burgenland sowie jeweils eines auf die regionalen Geschäftsstellen Eisenstadt, Jennersdorf, Oberwart, Stegersbach, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Mattersburg.

Fragen 10 bis 34:

 

Siehe einleitende Ausführungen.