10132/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grozs, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Jänner 2012 unter der Zl. 10281/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben der rot/schwarzen Bundesregierung 2010 und 2011” gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Eingangs weise ich darauf hin, dass Repräsentationsausgaben nach den Vorschriften des Kontenplans des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Bundeshaushaltsgesetz jenen Aufwand umfassen, der Ausgaben für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, betrifft. Dazu zählen Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen/offiziellen Besuchen, wie etwa Reisekosten sowie der Empfang von Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen, sowie etwa aus diesem Anlass abgehaltener Empfänge und Presseveranstaltungen.
Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsaufwendungen im Jahr 2010 lag bei 911.000 €.
Zu Frage 2:
Die tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentationsausgaben für 2010 werden mit 713.094,11 € beziffert. Von einer detaillierten Darstellung der Kosten nach Einzelleistungen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen.
Die einzelnen Aufwendungen wurden folgenden Verwendungszwecken zugeordnet:
Besuche diverser ausländischer Regierungsmitglieder und Leiter internationaler Organisationen |
133.739,22 |
Sonstige Veranstaltungen des Bundesministers |
213.198,3 |
Veranstaltungen im Auftrag des Bundesministers |
69.524,26 |
Kosten anlässlich Delegationsreisen |
12.425,78 |
Sonstige Repräsentationen des Bundesministers |
6 241,05 |
Sonstige Repräsentationsausgaben |
122.978,08 |
Repräsentationsausgaben für internationale Konferenzen |
91.649,98 |
Repräsentationsausgaben Vertretungsbehörden |
63.337,44 |
Repräsentationsausgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministerbüros wurden den Repräsentationsausgaben des Bundesministers zugeordnet.
Zu Frage 3:
Die Gesamtkosten für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken belaufen sich im Jahr 2010 auf 19.820,78 €. Dieser Betrag betrifft den Aufwand für das gesamte Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), also auch den Ankauf von bei Besprechungen gereichtem Kaffee und Säften.
Zu Frage 4:
Die tatsächliche abgerechnete Amtspauschale im Jahr 2010 betrug 9.243,96 €.
Zu Frage 5:
Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.
Zu Frage 6:
Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsaufwendungen im Jahr 2011 lag bei 696.000 €.
Zu Frage 7:
Die tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentationsausgaben für 2011 werden mit 557.692 € beziffert. Von einer detaillierten Darstellung der Kosten nach Einzelleistungen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen.
Die einzelnen Aufwendungen wurden folgenden Verwendungszwecken zugeordnet:
Besuche diverser ausländischer Regierungsmitglieder und Leiter internationaler Organisationen |
89.567,62 |
Sonstige Veranstaltungen des Bundesministers |
140.973,78 |
Veranstaltungen im Auftrag des Bundesministers |
76.653,71 |
Kosten anlässlich Delegationsreisen |
6.450,52 |
Sonstige Repräsentationen des Bundesministers |
5.877,24 |
Sonstige Repräsentationsausgaben |
105.143,76 |
Repräsentationsausgaben für internationale Konferenzen |
74.375,66 |
Repräsentationsausgaben Vertretungsbehörden |
58.649,71 |
Zu Frage 8:
Die Gesamtkosten für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken belaufen sich im Jahr 2011 auf 24.268,10 €. Dieser Betrag betrifft den Aufwand für das gesamte Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), also auch den Ankauf von bei Besprechungen gereichtem Kaffee und Säften.
Zu Frage 9:
Die tatsächliche abgerechnete Amtspauschale im Jahr 2011 betrug bei mir 11.294,81 €, beim Staatssekretär im BMeiA 6.162,64 €.
Zu Frage 10:
Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.
Zu Frage 11:
Aufgrund meiner zusätzlichen Funktion als Vizekanzler und der Einrichtung eines Staatssekretärs im BMeiA liegt der Bundesvoranschlag für Repräsentationskosten im Jahr 2012 bei 1.166.000 €.
Zu Frage 12:
Der Bundesvoranschlag für die Amtspauschale von mir liegt im Jahr 2012 bei 12.209,04 €, bei meinem Staatssekretär bei 9.243, 96 €.