10437/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0025-I/A/15/2012
Wien, am 12. April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 10567/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Mein Kabinett ist - wie ich bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10033/J ausgeführt habe - den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Gesundheit hierarchisch nicht übergeordnet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts können daher - wie bereits in der gegenständlichen Anfrage festgehalten - den Bediensteten des Ressorts keine Weisungen erteilen. Es wurden somit keine Weisungen im Sinne des B-VG erteilt.
Soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts Aufträge – die von mir als Leiter des Ressorts erteilt wurden - an die Bediensteten weitergeleitet bzw. diesen solche mitgeteilt haben, gibt es, wie ich bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10033/J ausgeführt habe, im Einzelnen keine gesonderten Aufzeichnungen, sodass es auch nicht möglich ist, sie im Nachhinein aufzulisten.