10460/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am    März 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0041-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10601/J vom 15. Februar 2012 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Dienstreisen sind ein notwendiger Bestandteil der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen im In- und Ausland und werden nur durchgeführt, wenn sie zur Ausübung der Amtstätigkeit erforderlich sind. Die regelmäßige Teilnahme an den in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Arbeitsgruppen in Brüssel sowie an den Sitzungen von internationalen Finanzinstitutionen ist beispielsweise eine unabdingbare Voraussetzung, um die Vertretung der Interessen Österreichs zu gewährleisten.

 

Im Jahr 2010 waren in Summe 2155 Inlandsdienstreisen zu absolvieren. Dafür wurden Gesamtkosten in der Höhe von € 292.875,64 abgerechnet. Im selben Zeitraum waren bei 1149 Auslandsdienstreisen die Interessen Österreichs innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Bundesministeriums für Finanzen zu vertreten. Dafür wurden Kosten in der Höhe von € 640.031,29 abgerechnet. 2011 waren es 1940 Inlandsdienstreisen mit abgerechneten Kosten in der Höhe von € 260.694,78 sowie 1132 Auslandsdienstreisen, für welche in Summe € 1.097.006,76 abgerechnet wurden.

 

Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004 auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderen Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen wird. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts, so auch nicht auf das Bundesministerium für Finanzen, erfolgt. Zusätzlich werden von der Europäischen Kommission die Transportkosten für die Teilnehmer an Kommissionsausschüssen übernommen, die als „nationale Experten“ für Österreich an diesen Sitzungen teilnehmen. Aus diesem Titel wurden von der Europäischen Kommission für 2010 € 158.794,98 an das Bundesministerium für Finanzen überwiesen, für 2011 waren es € 148.789,26.

 

Mit freundlichen Grüßen