10463/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
BMJ-Pr7000/0038-Pr 1/2012 |
||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10558/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Transparenz (historischer Begriff „Pranger“) als wirksame Maßnahme gegen Steuerbetrug“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ich habe anlässlich dieser Anfrage die Anfall- und Erledigungszahlen zu Verfahren nach § 33 Finanzstrafgesetz aus den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (VJ) auswerten lassen. Diese Daten sind den beigeschlossenen Tabellen zu entnehmen. Darüber hinausgehende Differenzierungen bzw. Kategorisierungen sind – mangels gesonderter Erfassung – nicht möglich. Die Anfallszahlen wurden (wie stets bei Abfragen aus der VJ) fallbezogen, die Verurteilungszahlen personenbezogen ausgewertet.
Zu 3:
Die Auslegung verfassungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte obliegt dem Bundeskanzleramt. Ohne daher näher auf die in der Anfrage angerissene Problematik einzugehen, darf ich ganz allgemein auf die Beschränkung der Auskunft nach § 6 Tilgungsgesetz, die grundsätzlich bestehende Geheimhaltungspflicht in Abgabenverfahren gemäß § 48a BAO sowie die Möglichkeit der Ausschließung der Öffentlichkeit als Ausnahme des im Art. 90 B-VG normierten Grundsatzes in den §§ 127 und 213 FinStrG verweisen.
Zu 4:
Ich verweise hiezu auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 4526/J-NR/2010. Zwischenzeitig ist im Zusammenhang mit dem anfragerelevanten Sachverhalt – nach den mir vorliegenden Berichten der Anklagebehörden – in einem weiteren Verfahren ein Steuerpflichtiger der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung mit Urteil schuldig erkannt worden.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.