10464/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0040-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10569/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die unvollständige und ungenügende Beantwortung der Anfrage „so genannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Mein Kabinett ist – wie ich bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. Zl. 10035/J-NR/2011 ausgeführt habe – den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Justiz hierarchisch nicht übergeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts können daher – wie ja in der vorliegenden Anfrage selbst eingeräumt wird – den Bediensteten des Bundesministeriums keine Weisungen erteilen. Über meine Weisungen, die von Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern an Bedienstete der Zentralleitung weitergeben werden, gibt es keine gesonderten schriftlichen Aufzeichnungen, sodass es nicht möglich ist, diese im Nachhinein aufzulisten. Auch diesbezüglich kann ich nur auf die Beantwortung der Anfrage Zl. 10035/J-NR/2011 verweisen.

Natürlich erfolgt die Vorbereitung von Gesetzesentwürfen oder anderen Vorhaben, die Festlegung von Projektplänen und die Priorisierung bestimmter Agenden (und damit auch die Entscheidung, andere Themen vorerst nicht oder überhaupt nicht aufzugreifen oder anzugehen) in Abstimmung mit mir und meinen jeweils zuständigen Kabinettsmitarbeitern, zumal ich die politische Verantwortung dafür trage. Auch kommt es vor, dass Erledigungsvorschläge im Kabinett – regelmäßig nach Rücksprache mit dem Verfasser bzw. dem Sektionsleiter – geändert werden, bevor sie mir vorgelegt werden. Letztendlich ist es alltäglicher Usus, dass Mitglieder des Kabinetts um Erledigung bestimmter Anliegen, etwa die Vorbereitung von Informationen, die Befassung anderer Ressorts, die Verfassung einer Stellungnahme oder den Besuch einer Sitzung, „ersuchen“ oder „bitten“. Dies ist jedoch die unumgängliche „normale Kommunikation“ zwischen der Hausleitung und dem Ressort. Die von den Anfragestellern bemängelte und mit Beispielen illustrierte Praxis, dass Kabinettsmitglieder eigenständig rechtlich nicht gedeckte Aufträge erteilen, kann ich aber für mein Haus ausschließen.

 

Wien,        . April 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl