1049/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0027-I/4/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1005/J vom 20. Februar 2009 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Das Finanzressort hat durch sektionsübergreifende Arbeitsgruppen in regelmäßigen Abständen Strategiepapiere erarbeitet, um die strategische Ausrichtung des gesamten Ressorts zu gewährleisten. Diese stellen die mittel- bis langfristigen Zielsetzungen unseres Finanzressorts dar und bilden damit die Grundlage für das gesamte Handeln, somit auch für den Themenbereich Gender Budgeting.

 

Da es sich bei Gender Budgeting um eine Querschnittsmaterie handelt, wird diese von bereits im Ressort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet; insbesondere sind dies die Haushaltsexpertinnen und -experten, die Fachexpertinnen und -experten und die Gender Beauftragten der einzelnen Sektionen. Diese nehmen genannte Tätigkeiten hinsichtlich Gender Budgeting bereits seit Jahren wahr, bedingt auch durch die Vorreiterrolle des Finanzressorts in Bezug auf Gender Mainstreaming. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die beiden Steuerstudien „Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich „geschlechtsneutral“?“ (Wien 2002) und „Ist die Einkommensbesteuerung geschlechtsneutral?“ (Working Paper 2/2006) sowie die vom WIFO erstellte Studie „Gender-Prüfung im Finanzressort“ (Wien 2006) verwiesen. Für die Durchführung des Gender Budgetings als Pilot und aus strategischer Sicht zeichnen die Abteilung I/7 – Controlling und Ressort-Budget und die Abteilung I/21 – Personalentwicklung und Mitarbeiterkommunikation verantwortlich.

 

Zu 4.:

Auf die obige Beantwortung der Fragestellungen 1. bis 3. wird verwiesen.

 

Zu 5.:

Der Budgetbundesvoranschlag 2009 wird sowohl in Papierform als auch im Internet zur Verfügung stehen. Auf einer Seite wird das Budget übersichtlich auf einen Blick dargestellt. Eine Lesehilfe erleichtert, die zahlreichen Unterlagen zu überblicken und zu verstehen. Budgetbericht und Strategiebericht stellen die Lage, die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und politischen Prioritäten etc. dar und zeigen auf, wohin die Mittel fließen.

 

Im Bundesvoranschlag 2009 werden auf Basis der von den haushaltsleitenden Organen übermittelten Informationen die Pilotprojekte zum Thema „Gender Budgeting“ in detaillierter Form in den Erläuterungen zum Arbeitsbehelf und in Form einer Zusammenfassung im Strategiebericht dargestellt. Die entsprechenden Unterlagen werden derzeit erstellt.

 

Zu 6. und 7.:

Da die für das Haushaltsrecht vorgesehene Wirkungsorientierung erst 2013 in Kraft treten wird, erfolgen die derzeitigen Schritte im Rahmen eines Pilotprojektes, welches für die Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen folgende Zielsetzungen verfolgt:

- Erhöhung des Frauenanteils bei ausgewählten Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Karrierechancen von Frauen; dabei gelangen unter anderem die Kriterien Anzahl und Dauer der Qualifizierungsmaßnahmen je Geschlecht und Hierarchiestufe, Wirkungsanalyse ausgewählter Qualifizierungsmaßnahmen auf Karrierechancen und -wege von Männern und Frauen zur Anwendung.

- Sensibilisierung der Führungskräfte für das Thema Gender Budgeting durch Erstellung eines Maßnahmenkataloges.


Zu 8.:

Hinsichtlich der Analyse der Staatseinnahmen wird auf das kürzlich beschlossene Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) – hingewiesen, in dem geschlechtsspezifische und gleichstellungsrelevante Auswirkungen des Steuerreformgesetzes 2009 im Vorblatt genau analysiert und dargestellt werden.

 

Zu 9.:

Je nach Berechnungsweise beträgt der Anteil des Gender-Budgeting-Projektes in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, auf welches sich das Pilotprojekt bezieht, bis zu 20 Prozent am disponiblen Personalbudget (auf Basis des vorläufigen Erfolges 2007).

 

Zu 10.:

Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass die haushaltsleitenden Organe Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerhebung und Datenlage kontinuierlich setzen, um die Datenlage sukzessive zu verbessern. Im Bereich der Einkommensteuer ist eine geschlechterdifferenzierte Datenerhebung möglich. Geschlechterdifferenzierte Datenerhebung ist auch im Personalbereich des Ressorts möglich. Welche Daten die Fachressorts für ihre Projekte benötigen, sind von diesen zu benennen. Angemerkt wird jedoch, dass über die Statistik Austria umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung steht.

 

Zu 11. bis 13.:

Gleichstellungsziele unterliegen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Einflüssen. Zur Erreichung einer de-facto ökonomischen Unabhängigkeit und einer de-facto ökonomischen Gleichstellung von Frauen und Männern werden mit Gender Budgeting Verbesserungen angestrebt, die in den Verantwortungsbereichen der jeweils zuständigen Ressorts liegen. Die für das Haushaltsrecht vorgesehene Wirkungsorientierung wird erst 2013 in Kraft treten, weshalb zum heutigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können.

 

Zu 14.:

Auf die Beantwortung der Fragestellungen 6. und 7. wird verwiesen. Ergänzend dazu wird angemerkt, dass zum jetzigen Zeitpunkt mangels konkreter Ergebnisse noch keine abschließende Aussage getätigt werden kann.


Zu 15.:

Ab 2013 ist die Wirkungsorientierung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern integraler Bestandteil der Haushaltsführung und ist von allen haushaltsleitenden Organen zu berücksichtigen.

 

Das Bundeskanzleramt hat eine „Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung“ herausgegeben. Diese beinhaltet eine praxisorientierte Anleitung zu Gender Budgeting, deren Anwendung mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 bekräftigt wurde. Sie dient schon heute allen Ressorts als Hilfestellung.

 

Zu 16.:

Hinsichtlich dieser Fragestellungen wird auf die Beantwortung derselben durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung in seiner Antwort zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1014/J vom 20. Februar 2009 verwiesen.

 

Zu 17. und 18.:

Hinsichtlich der Darstellung des Budgets wird auf die Ausführungen in der Beantwortung der Fragestellung 5. verwiesen. Zudem wird festgehalten, dass im Bundesministerium für Finanzen im Rahmen von „Forum Finanz“ öffentliche Veranstaltungen auch zu Gender Budgeting stattfinden, in deren Rahmen die gleichstellungspolitischen Wirkungen des Budgets einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mit je einer Veranstaltung im Februar und im März 2009 zum Thema „Frauen Steuern Männer“ wurden Gender Aspekte von Steuern und Erwerbstätigkeit und Familie im Zusammenhang mit dem budgetären Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern thematisiert.

 

Zur budgetären Darstellung und Gender Budgeting im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundes fand im Jänner 2009 eine Informationsveranstaltung auch mit Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten des deutschen Bundesministeriums der Finanzen/Berlin statt.

 

Zu 19.:

Obige Ausführungen gelten sinngemäß für nachgeordnete Dienststellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.