10507/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.500/0001-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Pirklhuber und weitere Abgeordnete haben am 21. Februar 2012 unter der Nr. 10636/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Regelunglücken in der Biopatentrichtlinie (98/44/EG) und des Kommissionsvorschlages für eine Verordnung ,,Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung‘‘ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie bewertet die Bundesministerin die aktuelle Verhandlungssituation auf EU-Ebene und die Chancen für die Verankerung von Landwirte- und Züchterprivileg im EU-Patent?

Ø  Welche Position bezieht die Bundesministerin in der aktuellen Verhandlungssituation?

 

 

Die in den Art. 10 und 11 der Biopatentrichtlinie (98/44/EG) enthaltenen Ausnahmebestimmungen vom Patentschutz, somit auch das Landwirte- und Züchterprivileg, wurden bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in § 22c Abs. 1 bis 3 PatG verankert. Diese Ausnahmebestimmungen finden sich auch in Art. 8 lit. h bis k der EU-Patent-Verordnung (EU-Patent-VO) wieder.

 


Zu Frage 3:

Ø  Wie hat die Bundesministerin den Landwirtschaftsminister in diese Verhandlungen eingebunden?

 

 

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Kommunikation zwischen den Bundesministerien wurde durch die Ständige Vertretung Österreichs auch dem BMLFUW hinsichtlich aller relevanten AStV- und Mertenssitzungen Bericht erstattet.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hat die Bundesministerin den Gesundheitsminister in diese Verhandlungen eingebunden?

 

 

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Kommunikation zwischen den Bundesministerien wurde durch die Ständige Vertretung Österreichs auch dem BMG hinsichtlich aller relevanten AStV- und Mertenssitzungen Bericht erstattet.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Tritt die Bundesministerin für die Beibehaltung nationaler Patenteinschränkungen ein?

 

 

Gemäß der EU-Patent-VO wären hinsichtlich der Patenteinschränkungen subsidiär das EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen) und das einzelstaatliche Recht heranzuziehen. D.h., dass an den Patenteinschränkungen somit durch die EU-Patent-VO nichts geändert werden würde, sondern in Angelegenheiten, die nicht von der EU-Patent-VO umfasst sind, subsidiär das EPÜ und das nationale Recht heranzuziehen wären.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Nach unseren Informationen wirbt Deutschland für wirksame Schutzregelungen für Landwirte/Landwirtinnen und Züchterinnen. Wie unterstützt die Bundesministerin die deutschen Bestrebungen?

 

 

Aus Deutschland sind nach Auskunft meiner Expert/innen keine Signale zu erkennen, die eine Neuverhandlung des Wortlautes der EU-Patent-VO anstreben würden.


Zu Frage 7:

Ø  Wann und wie werden die Verhandlungen voraussichtlich zum Abschluss geführt? Welche Akteure können nach Einschätzung der Bundesministerin den Verordnungstext noch positiv oder negativ beeinflussen?

 

 

Im Juni 2011 wurde am EU-Ministerrat „Wettbewerbsfähigkeit“ unter den 25 an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Allgemeine Ausrichtung zu den Verordnungsvorschlägen zum EU-Patent einstimmig angenommen. In Österreich ging der Annahme dieser Allgemeinen Ausrichtung zum einheitlichen Patentschutz ein Ministerratsbeschluss vom 17. Juni 2011 voraus. Anschließend wurden die Verordnungsvorschläge dem EP (Europäischen Parlament) zur Behandlung vorgelegt. Im Dezember 2011 erklärte der Rechtsausschuss des EP, dass für das EP das Patentdossier in erster Lesung abgeschlossen werden könne. Beim WBF-Rat am 5. Dezember 2011 konnte die Einigung mit dem EP auf die beiden Patent-Verordnungen von den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Aufgrund des Paketcharakters der EU-Patent-VOen mit dem Übereinkommen zur Schaffung einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit wird für den formalen Abschluss des Dossiers im EP nun eine Einigung hinsichtlich des Patentgerichts-Übereinkommens abgewartet. Ziel ist laut dänischer Ratspräsidentschaft eine solche Einigung am WBF-Rat Ende Mai 2012.