10679/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0057-I/A/15/2012

Wien, am 26. April 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10925/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die betreffenden Substanzen und Substanzklassen wurden durch die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV), BGBl. II Nr. 468/2011, definiert, welche zugleich mit dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) am 1.1.2012 in Kraft getreten ist.

 


Frage 3:

Mein Ressort hat die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), welche als nationaler Knotenpunkt der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) fungiert, mit dem Monitoring neuer psychoaktiver Substanzen beauftragt.

Das Monitoring erfolgt im Rahmen des „Österreichischen Informations- und Frühwarnsystems zu besonderen Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Substanzkonsum“, das an das Europäische Frühwarnsystem (EWS) der EBDD angebunden ist. Informationen zum Informations- und Frühwarnsystem finden sich auf der Website meines Ressorts unter

http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Drogen_Sucht/Drogen/Informations_und_Fruehwarnsystem_ueber_besondere_Gesundheitsgefahren_im_Zusammenhang_mit_Substanzkonsum

In diesem Rahmen werden von der GÖG systematisch alle Analyseergebnisse zu neuen psychoaktiven Substanzen gesammelt und aufbereitet.

 

Frage 4:

Grundsätzlich wird von einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch jene Substanzen bzw. Substanzgruppen, die durch die NPSV erfasst wurden, ausgegangen. Die tatsächliche Einschätzung von Risiken ist bei neu auftretenden Substanzen häufig schwierig, da zunächst in der Regel wenige bis gar keine wissenschaftlichen Daten für eine Bewertung vorliegen. Die GÖG wurde von meinem Ressort beauftragt, ein Prozedere auszuarbeiten, das im Sinne des § 8 Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) eine möglichst rasche Einschätzung der Risiken ermöglichen soll.

Die diesbezüglichen Arbeiten sind im Laufen.

 

Frage 5:

An das Informations- und Frühwarnsystem zu besonderen Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Substanzkonsum sind über ein Bundes- und ein Ländernetzwerk alle wesentlichen einschlägigen Institutionen bzw. Organisationen eingebunden, sodass die aktuellen Aussendungen österreichweit den betreffenden Fachkreisen für präventive Zwecke, aber auch den Notfalleinrichtungen rasch zur Verfügung stehen.

Das österreichische Informations- und Frühwarnsystem trägt den Erfordernissen in diesem Zusammenhang in fach- und sachgerechter Weise Rechnung. Es ist sicherge-stellt, dass erforderlichenfalls vor Ort rasch und adäquat reagiert werden kann, andererseits aber wichtige Informationen nicht durch eine unnötig große Informa-tionsflut überlagert oder sogar in kontraproduktiver Weise das Interesse an Substanzen gefördert wird.

Allgemeine Informationen zu Konsumrisiken finden sich auf der Homepage meines Ressorts. Im Übrigen fördert mein Ressort die Tätigkeit einschlägiger Informations- und Beratungsstellen wie „Checkit!“ einschließlich ihres Internetauftritts zum Thema Freizeitdrogen, deren Wirkungsweisen und Gefahren.