10994/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0072-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. MAI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Andrea Gessl-Ranftl,
Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2012, Nr. 11203/J,
betreffend importierte Textilien aus Asien
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2012, Nr. 11203/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) werden immer wieder Schwerpunktkontrollen im Rahmen der Chemikalienkontrolle für jene Produkte durchgeführt, für die Regelungen, Verbote oder Beschränkungen gemäß Chemikaliengesetz bestehen, u.a. auch für Textilien. Eine Spezialisierung auf Produkte aus dem asiatischen Raum ist nicht gegeben.
Im Speziellen für Nonylphenol (NP) gibt es derzeit kein Verbot oder Beschränkung dieses Stoffes in Textil-Produkten als solche, jedoch gibt es in der EU Beschränkungen für den Einsatz von NP bei der Verarbeitung von Textilien (REACH-Verordnung).
Zu Frage 2:
In der Vergangenheit wurden schwerpunktmäßig Azofarbstoffe und Nickelfreisetzung (von metallischen Teilen) in Textilien untersucht.
Zu Frage 3:
Azofarbstoffe wurden u.a. in Bettwäsche, Badetüchern, Babytragetüchern und Jeans untersucht.
Die Nickelfreisetzung wurde bei Nietknöpfen, Spangen, Nieten, Reißverschlüssen und Metallmarkierungen in Kleidungsstücken untersucht.
Zu Frage 4:
Nein. Informationen zu Untersuchungen von NP und NPE in anderen Umweltmedien, z.B. zum Verhalten von NP in Klärschlamm können auf der Homepage des UBA eingesehen werden:
Zu Frage 5:
Darüber liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Zu Frage 6:
Ja. Im Zuge der Gewässerzustandsüberwachung gemäß GZÜV (BGBl. II 2006/479 idgF, bis 2006 gemäß Wassergüteerhebungsverordnung) wurde der Parameter Nonylphenol in Österreich seit 2003 an 34 Messstellen über ein Jahr lang monatlich untersucht. Hierbei konnte an keiner Messstelle ein Überschreiten der Umweltqualitätsnorm gemäß Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (BGBl II 2006/96 idgF) beobachtet werden.
Weitere Daten liegen für Abläufe von Kläranlagen vor. Der Parameter Nonylphenol wurde 2010/2011 in den Abläufen von ca. 300 größeren Kläranlagen (kommunale Anlagen größer 10.000 Einwohner sowie relevante betriebliche Kläranlagen) gemäß den Vorgaben der EmRegV-OW (BGBl II 2009/29) untersucht. Erste Auswertungen weisen auch hier nur auf ein sehr geringes Belastungspotential hin.
Zu Frage 7:
Die Überwachungsdaten der GZÜV (bzw. bis 2006 WGEV) sind über das Wasserinformationssystem Austria öffentlich abfragbar (siehe http://wisa.lebensministerium.at/ unter: Zugang zu Daten – H2O-Fachdatenbank http://wisa.lebensministerium.at/h2o/state.do)
Eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse ist auch in den folgenden Berichten dargestellt:
- „Überwachung gefährlicher Stoffe in Oberflächengewässern (2005)“: siehe http://www.baw-iwg.at/ unter: Publikationen – 2005
- „Wassergüte in Österreich – Jahresbericht 2010“: siehe http://www.lebensministerium.at/wasser/wasserqualitaet/wasserguete_jb_2010.html
Die Ergebnisse der Kläranlagenuntersuchungen werden im Herbst 2012 publiziert.
Zu Frage 8:
Es gibt keine Pläne, die Einfuhr der
angesprochenen Textilien nach Österreich zu verbieten. Da es sich um eine
Materie handelt, deren Regelung ausschließlich auf EU-Ebene
zweckmäßig ist, sollte ein solches Beschränkungsvorhaben auf
EU-Ebene in Angriff
genommen werden. Die Erarbeitung eines Dossiers unter REACH wurde von Schweden
für August 2012 angekündigt. Die Beschränkungen sollen sich auf
Textil- und Lederartikel beziehen.
Dieses Vorhaben wird vom BMLFUW unterstützt.
Der Bundesminister: