111/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0184-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 39/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personaleinsatz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Justizanstalt

Abteilung / Beschreibung

JWB

JA Wien Josefstadt

je nach Belegung und Gefangenenstruktur

1 bis 2

JA Steyr

 

1

JA Feldkirch

Frauenabteilung u. Ordination je

1

2 Abteilungen je

3

JA Wels

Samstag:  Altbau, Frauen, Neubau je

1

Samstag: U-Haft (davon 1 JWB Besuchsdienst)

3

Sonntag:   Frauen, Neubau je

1

Sonntag:   U-Haft und Altbau je

2

JA Leoben

Normalvollzug (5 Ebenen) gesamt

2

Wohngruppenvollzug (4 Ebenen+Frauen/Jugend

 

1

und Krankenabteilung gesamt)

JA Sonnberg

Freigängerabteilung

1

Übrige Abteilungen je

2

JA Krems

Frauenabteilung

1

Abteilungen mit männlichen Insassen je

2

JA St. Pölten

Freigängerhaus, Gelockerter Vollzug je

1

01KOM, 02 KOM je

2

03KOM

3

JA Schwarzau

Samstag: Männerabteilung Gutshof

1

Samstag: Frauenabteilung 07:00 bis12:00 Uhr

3

Samstag: Frauenabteilung 12:00 bis 21:00 Uhr

1

Sonntag: Männerabteilung Gutshof

1

Sonntag: Frauenabteilung 07:00 bis12:00 Uhr

2

Sonntag: Frauenabteilung 12:00 bis 21:00 Uhr

1

JA Innsbruck

Abteilungen bis ca. 25 Insassen

1

Abteilungen bis ca. 60 Insassen

2

Abteilung Ebene 4 mit ca. 100 Insassen

3

Justizanstalt

Abteilung / Beschreibung

JWB

JA Klagenfurt

Abteilungen 01 NVM, 02 UHM je

3

Abteilungen 03 NVM, 04 NVM, 05KOJ je

2

Abteilungen 06NVM,07KOW,08 FGM ,09KAM je

1

JA Linz

Parterre

2

1 u. 2. Abteilung je

3

Frauenabteilung

1

JA Hirtenberg

Alle Abteilungen

2

JA Graz Karlau

Abteilungen 09esm und 17kam je

2

Alle übrigen 16 Abteilungen je

1

JA Wien Favoriten

Samstag: Freigang, Gelockerter Vollzug und

 

Langstrafigenabteilung je

2

Sonntag: Freigang, Gelockerter Vollzug und

 

Langstrafigenabteilung je

1

Samstag: 4 Abt. geschlossener Bereich je

1

Samstag: 4 Abt. geschlossener Bereich gesamt

3

AST Münchendorf

2

JA Wien Mittersteig

Kleinere Abteilungen und AST Floridsdorf

1

Größere Abteilungen

2

JA Stein

Sonderabteilung für erhöhte Sicherheit und

 

Sicherheits- u. Sonderabt. (Absonderung + WestIII)

2

Alle übrigen Abteilungen

1

JA Wiener Neustadt

Alle Abteilungen je
(bei Bedarf z.B. Essensausgabe, Bewegung im Freien, Haftraum Visitationen usw. Unterstützung vom sog. Spazierkommando)

1

JA Korneuburg

Alle 3 Abteilungen je

2

JA Graz-Jakomini

Alle Abteilungen von 07:00 bis 12:00 Uhr je

1 bis 2

Alle Abteilungen von 12:00 bis 16:00 Uhr je

0 bis 1

JA Suben

In drei Abteilungen des Konventtraktes je

2

In zwei Abteilungen E-Trakt je

1

JA Wien-Simmering

2 Abteilungen im gelockerten Vollzug je

1

6 Abteilungen im geschlossenen Vollzug je

2

JA Gerasdorf

Freigängerabteilung

1

2 Abteilungen je

2

2 Abteilungen je

3

JA Salzburg

Je nach Größe (Insassenstand) der Abteilung je

2 bis 3

JA Ried

Abteilung 03KOM

2

01KOM, 02KOM und Frauenabteilung

1

JA Eisenstadt

4 Abteilungen je

2

Freigängerabteilung je nach Belegung

1 bis 2

JA Garsten

Alle Abteilungen je

1

 

Legende: KOM (Kombinierte Abteilung Männer = Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene)
ESM (Erhöhte Sicherheit Männer); NVM bzw. NVW (Normalvollzug Männlich oder Weiblich);
UHM (U-Haft Männer); KOJ (Kombinierte Abteilung Jugendliche)

KAM (Krankenabteilung Männlich)

Zu 3 bis 5:

Am Einsatz, der am 11. Oktober 2008 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt durchgeführt wurde, waren sechs Beamt/innen beteiligt. Nach dem Bericht der Anstaltsleiterin wurde keine Abteilung geschlossen; die in der Anfrage angesprochene Abteilung wurde, wie an Wochenenden üblich, durch Öffnen der Verbindungstüre von der Nachbarabteilung mitbetreut.

Zu 6:

Die personellen Anforderungen für die Bewältigung des täglichen Dienstbetriebes in einem Gefangenenhaus sind äußerst unterschiedlich. Es können daher Situationen auftreten, die es erforderlich machen Mitarbeiter/innen von anderen Bereichen abzuziehen. Schon im Hinblick auf eine sparsame Personalplanung ist es nicht möglich, eine in permanenter Bereitschaft stehende reine Einsatzgruppe einzurichten.

In der Justizanstalt Wien-Josefstadt sind täglich fünf Mitglieder der Einsatzgruppe (sowie fünf Reserven) am Dienstplan ausgewiesen. Soweit kein Bedarf ist, sind diese Mitarbeiter/innen an ihrem Arbeitsplatz (zum Beispiel in der Wirtschafts­verwaltung, Abteilungsdienst etc.) tätig. Kommt es in der Anstalt zu einer Situation, die das Eingreifen der Einsatzgruppe notwendig macht, werden die am Dienstplan ausgewiesenen Mitglieder der Einsatzgruppe mittels Pager verständigt. Daraufhin verlassen diese ihren Arbeitsplatz und finden sich in der Regel im Wachzimmer ein.

Wo es notwendig ist, werden die abgezogenen Beamt/innen möglichst schnell ersetzt. Dies wird vor allem in jenen Bereichen notwendig sein, wo die Mitarbeiter/innen unmittelbar mit der Aufsicht von Gefangenen betraut sind. In jenen Fällen, in denen ein rascher Ersatz nicht möglich ist, werden vorübergehende Maßnahmen angeordnet (zum Beispiel leisten im Abteilungsdienst die Bediensteten der am nächsten gelegenen Gefangenenabteilung entsprechende Unterstützung).

Ergänzend wird auch darauf hingewiesen, dass bei Gefahr im Verzug jeder abkömmliche Wachebeamte seinen unmittelbaren Arbeitsplatz, abgestimmt auf anstaltsinterne Alarmierungs- und Einsatzpläne, möglichst schnell verlassen muss, um Tätigkeiten, die sich aus dem jeweiligen Anlassfall ergeben, durchzuführen.

Zu 7 und 8:

Diese dargestellte dienstliche Praxis hat sich in allen Justizanstalten bisher bestens bewährt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass alle Justizwachebediensteten – ob sie Mitglieder der Einsatzgruppe sind oder nicht – als Exekutivbeamte zum exekutiven Handeln verpflichtet sind.

Die gewählte Vorgangsweise entspricht einerseits dem Gedanken der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, andererseits ist dadurch ein hohes Maß an Sicherheit garantiert.

 

. Dezember 2008

 

(Dr. Johannes Hahn)