11109/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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BM für europäische und internationale Angelgenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am

29. März 2012 unter der Zl. 11287/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Österreichs Position zu Israel“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Österreich steht in ständigem Kontakt und Dialog mit Israel zu den verschiedensten, das bilaterale Verhältnis und die Entwicklung im Nahen Osten betreffende Fragen. Dies war selbstverständlich auch zur angesprochenen Thematik der Abstimmung in der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) der Fall. Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und dem israelischen Außenministerium sind daher die wechselseitigen Positionen in diesen Fragen bekannt.

Bezüglich der Abstimmung über die Resolution zur israelischen Siedlungspolitik während der 19. Sitzung des Menschenrechtsrats der VN erläuterte der österreichische Botschafter in Tel Aviv bei einer Vorsprache im israelischen Außenministerium den Inhalt der österreichischen Votumserklärung wie folgt:

Österreich und die EU weisen konsequent auf die Völkerrechtswidrigkeit der israelischen Siedlungspolitik hin und fordern deren Ende. Österreich hat jedoch Zweifel an der Zweckmäßigkeit der mit der Resolution A/HRC/RES/19/17 („Israeli settlements in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and in the occupied Syrian Golan“) eingesetzten Tatsachenfeststellungsmission und hat aus diesem Grund – im Gegensatz zu den Vorjahren und im Gegensatz zu anderen EU-Staaten – in diesem Jahr die Resolution nicht mit eingebracht und dies auch in der Votumserklärung festgehalten. Im Sinne der Betonung der völkerrechtlichen Grundsatzposition bezüglich der Siedlungen in den besetzten Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, hat Österreich aber auch heuer wieder für die Resolution gestimmt.

Bezüglich der Abstimmung zur Aufnahme Palästinas in die UNESCO ist Österreich überzeugt, dass die Mitgliedschaft in der UNESCO den palästinensischen Einrichtungen im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturwesen wichtige Impulse geben kann und dem palästinensischen Volk Zugang zur Arbeit der UNESCO ermöglicht. Die Weltbank und VN- Entwicklungsorganisationen haben Fortschritte der Palestinian Authority in der Erfüllung staatlicher Aufgaben festgestellt.

Zu Frage 2:

Die offiziellen österreichischen Positionen in Fragen, die Israel betreffen, werden so wie alle anderen außenpolitischen Fragen von den verfassungsmäßig vorgesehenen Organen, d.h. vom zuständigen Bundesminister in enger Abstimmung mit dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler formuliert.

Zu Frage 4:

Fragen, die Israel betreffen, v.a. auch im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Nahost- Friedensprozess, sind ständig auf der Tagesordnung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten. Die aktuellsten Positionen finden sich in den Schlussfolgerungen der Ratstreffen, sowie in den Erklärungen der EU anlässlich der Treffen mit Israel, die regelmäßig – in der Regel jährlich – im Rahmen des Assoziationsabkommens mit Israel abgehalten werden.