11144/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.06.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0120-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11329/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen nicht auffindbarer Kunstwerke“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Ich gehe davon aus, dass sich die Anfrage auf den Rechnungshof-Länderbericht 2011/7 Tirol „Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen“ bezieht. Länderberichte – von denen der Rechnungshof allein im Jahr 2011 115 veröffentlicht hat – werden dem Bundesministerium für Justiz nicht vorgelegt; der hier relevierte Bericht wurde aber im Bundesministerium für Justiz aus Anlass der Anfrage eingesehen.

Anfang September 2011 erstattete der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Königshofer in diesem Zusammenhang eine Anzeige an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA); die Anzeige wurde am 19. September 2011 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten. Das von dieser eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 2. Fall StGB („Untreue“) wurde am 30. November 2011 mit Genehmigung der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, weil ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt nicht erweislich war.

 

Wien,       . Juni 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl