11193/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0095-I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. JUNI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und
Kollegen vom 19. April 2012, Nr. 11415/J, betreffend Geldverwendung
und Kontrolle der Genussregion Österreich, Kulinarisches Erbe
Österreich sowie der AMA-Marketing GesmbH
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 19. April 2012, Nr. 11415/J, teile ich Folgendes mit:
Vorab wird angemerkt, dass die Summen aus der Transparenzdatenbank mit den in der Beantwortung gemachten Angaben divergieren, da die Anfrage sich auf das jeweilige Haushaltsjahr (1.1. – 31.12.) bezieht, die Transparenzdatenbank hingegen Auszahlungsbeträge im EU-Haushaltsjahr (16.10.-15.10.) ausweist.
Zu den Fragen 1 und 2:
Genuss Region Österreich:
Projekt Kosten inkl. gesetzl.Steuern Jahr
ITB 2008, Werkvertrag, Messe Berlin, 35.700,00 2008
GRÖ – Best of Austria
Publikation Genuss Reise
Österreich – Ankauf 19.176,08 2010
Genuss Region Marketing Österreich:
Projekt Förderauszahlungen Jahr
Fördervertrag mit GRM lt. Rahmenrichtlinie 600.000,00 2008
und mehrj. Konzept 450.000,00 2009
600.000,00 2010
600.000,00 2011
Zu Frage 3:
Die im Rahmen der Ländlichen Entwicklung (Maßnahme 313 „Tourismus“ sowie Maßnahme 331 „Ausbildung und Information“) erfolgten Projektförderungen zielen auf die Stärkung der kulinarischen Regionen („Genussregionen“) und die Rückverfolgbarkeit der Verwendung heimischer landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte in der Gastronomie („Kulinarisches Erbe“) ab. Die AMA-Marketing ist verantwortlich für die generische Werbung / Absatzförderung landwirtschaftlicher Produkte aus Österreich bzw. die Stärkung und Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels. Der Einsatz öffentlicher Mittel dient nicht der Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Institution.
Die Kontrolle des Einsatzes öffentlicher Mittel ist im Rahmen der „Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 / Sonstige Maßnahmen“ im Punkt 1.10 Kontrolle und Prüfungen geregelt.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Prüfung der „Öffentlichkeitsarbeit der Ressorts“ durch den Österreichischen Rechnungshof (eingeleitet im Oktober / November 2011) umfasst auch sämtliche Aktivitäten der „Genussregionen“ sowie des „Kulinarischen Erbes“ im Hinblick auf die Abklärung der Öffentlichkeitsarbeit. Der Prüfbericht des Rechnungshofes liegt noch nicht vor.
Der Bundesminister: