11198/AB XXIV. GP
Eingelangt am
15.06.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0113-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. JUNI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Elmar Podgorschek, Kolleginnen und
Kollegen vom 15. Mai 2012, Nr. 11625/J, betreffend Verpachtungen
durch die Österreichische Bundesforste AG am Attersee
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Mai 2012, Nr. 11625/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 18:
Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf
festgehalten werden, dass die vorliegenden Fragen nicht vom
Interpellationsrecht umfasst sind. Dieses beschränkt sich in Bezug auf
selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die
Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht die operative
Geschäftsführung der ÖBf AG. Diese obliegt dem bestellten
Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch den
Aufsichtsrat der
ÖBf AG unterliegt. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass die
Fragen nicht beantwortet werden können.
Der Bundesminister: