11208/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0124-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11375/J vom 19. April 2012 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Alle im Bundesministerium für Finanzen im angefragten Zeitraum beschäftigten bzw. in Ausbildung befindlichen Praktikantinnen und Praktikanten waren in einem entgeltlichen Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnis und in einem Ausmaß von jeweils 40 Wochenstunden eingesetzt.
Die Anzahl der Praktika in den betroffenen Jahren (2008-2012) stellt sich wie folgt dar:
Jahr |
Gesamtsumme |
davon v1 |
davon v2 |
Rest |
2008 |
151 |
8 |
15 |
128 |
2009 |
216 |
8 |
16 |
192 |
2010 |
251 |
9 |
19 |
223 |
2011 |
234 |
25 |
31 |
178 |
Jänner bis April 2012 |
13 |
10 |
0 |
3 |
865 |
Die Zurechnung zu den einzelnen Jahren erfolgte auf Grund des Antrittstages.
Zu 5. bis 9.:
Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt, auch in Zukunft jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den Konditionen eines befristeten Dienstverhältnisses nach den Bestimmungen des VBG 1948 in der Entlohnungsstufe v4 bzw. eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) gemäß §§ 36a ff VBG 1948 erfolgen. Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden.
Mit freundlichen Grüßen