11227/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0005-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am      . Juni 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Donnerbauer und KollegInnen haben am 19. April 2012 unter der Nr. 11439/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend S 3 – Weinviertel Schnellstraße gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Behördenverfahren zur Umsetzung des weiteren Ausbaus der S 3 laufen bereits, in welchem Stadium befinden sie sich und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

 

 

Die Planungsgebietsverordnung nach § 14 BStG erfolgte am 7. Februar 2011. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase Einreichprojekt.

 

Zur S 3, Abschnitt Hollabrunn Süd – Guntersdorf, wurde ein Vorverfahren gemäß § 4 Abs. 1 UVP-G 2000 durchgeführt und die Stellungnahme der Behörde gegenüber der Projektwerberin gemäß § 4 Abs. 2 UVP-G 2000 mit Schreiben vom 13. Jänner 2009 abgegeben.

 

Weiters wurde ein Verfahren zur Erlassung einer Verordnung nach § 14 Abs. 1 BStG 1971 zur Erklärung des für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommenden Geländes zum Bundesstraßenplanungsgebiet durchgeführt und die Verordnung am 7. Februar 2011 kundgemacht.


Derzeit befindet sich das Projekt in der Planungsphase Einreichprojekt, daher ist kein Verfahren anhängig.

 

 

Zu den Fragen 2, 3 und 4: 

Ø  Liegen bereits vollständige und einreichungsreife Projektunterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung vor?

Ø  Wenn nein, bis wann werden diese fertig gestellt sein?

Ø  Wann wird die Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht und bis wann rechnen Sie mit deren Abschluss?

 

 

Die Erstellung sämtlicher Unterlagen für die Einreichung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist noch nicht abgeschlossen. Die Einreichung zum UVP-Verfahren ist für Herbst 2012 geplant. Der genaue Verfahrensablauf und der Zeitbedarf sind, wie schon in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 6943/J-NR/2010 vom 19. November 2010 ausgeführt, im UVP-G 2000 geregelt.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie weit sind die Einlösungsverhandlungen mit den Grundeigentümern gediehen, sind solche bereits abgeschlossen und bis wann könnten diese zur Gänze abgeschlossen werden?

 

 

Die Grundeinlöseverhandlungen beginnen voraussichtlich nach Vorliegen des UVP-Bescheides. Die Fertigstellung des Gutachtens zur Ermittlung des Grundeinlösepreises ist mit Ende 2012 geplant. Im Bereich der Gemeinde Guntersdorf wurde bereits mit dem abgeschlossenen Zusammenlegungsverfahren (Kommassierung) Guntersdorf ein Großteil der Bauprojektflächen angekauft. Aufgrund aktueller Planungen können in diesem Bereich noch weitere Einlösen notwendig werden.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Für welchen Zeitraum sind die Ausschreibung und die Vergabe der Bauarbeiten zur Umsetzung des oben genannten Abschnittes der S 3 geplant?

 

 

Die Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für die Bauausschreibung erfolgt nach Vorliegen des UVP-Bescheides. Nach derzeitigem Planungsstand ist dies für 2014 vorgesehen.

 

 

Zu Frage 7: 

Ø  Welche Bauzeit wird für diesen Abschnitt der S 3 veranschlagt?

 

 

Ich verweise auf meine Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 6943/J-NR/2010 vom 19. November 2010.