11261/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0610-II/2012

 

Wien, am        . Juni 2012

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am                  20. April 2012 unter der Zahl 11448/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hassbotschaften des Grazer Imams Ahmed Dzinovic“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ja. Die zuständige Sicherheitsbehörde wurde angewiesen, den Sachverhalt der Staats-anwaltschaft mitzuteilen, welcher die strafrechtliche Beurteilung obliegt.

 

Zu den Fragen 5, 15 bis 18 sowie 28 bis 31:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.


Zu den Fragen 6, 7, 10 und 11:

Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 8:

Eine Registrierung der Anzahl der Mitglieder eines Vereines im Vereinsregister ist vom Vereinsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 66/2022 idgF, nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 9:

Keine.

 

Zu den Fragen 12 bis 14 und 19 bis 27:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.