11261/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0610-II/2012
Wien, am . Juni 2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 20. April 2012 unter der Zahl 11448/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hassbotschaften des Grazer Imams Ahmed Dzinovic“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ja. Die zuständige Sicherheitsbehörde wurde angewiesen, den Sachverhalt der Staats-anwaltschaft mitzuteilen, welcher die strafrechtliche Beurteilung obliegt.
Zu den Fragen 5, 15 bis 18 sowie 28 bis 31:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 6, 7, 10 und 11:
Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 8:
Eine Registrierung der Anzahl der Mitglieder eines Vereines im Vereinsregister ist vom Vereinsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 66/2022 idgF, nicht vorgesehen.
Zu Frage 9:
Keine.
Zu den Fragen 12 bis 14 und 19 bis 27:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.