11264/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0138-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 19. Juni 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11445/J-NR/2012 betreffend die fehlende Geschlechtersensibilität im Bildungssystem, die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 20. April 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es darf darauf hingewiesen werden, dass der – laut der entsprechenden Art. 15a B-VG Vereinbarung – entwickelte und in Verwendung befindliche RahmenBildungsplan für die Arbeit in österreichischen elementaren Bildungseinrichtungen (http://www.sprich-mit-mir.at/app/webroot/files/file/bildungsrahmenplan.pdf) an etlichen Stellen explizit Hinweise auf die Bedeutsamkeit der Geschlechtersensibilität enthält. Gleichzeitig ist jedoch zu bemerken, dass das Kindergartenwesen Ländersache in Gesetzgebung und Vollziehung ist.

 

Zu Frage 2:

Im Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien, BGBl. I Nr. 30/2006 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 47/2010 ist „Gender- und Diversity-Kompetenz“ als ein zu beachtender Grundsatz für den Bereich der Aus- und Weiterbildung definiert. Weiters ist die Berücksichtigung von Ergebnissen aus dem Bereich der „Gender Studies“ und der „gendersensiblen Didaktik“ vorgesehen.

Gender- und Diversity-Management ist in den Ausschreibungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für neue Schulleitungspositionen in Bundesschulen als Qualifikationsanforderung definiert (http://www.bmukk.gv.at/schulen/lehr/ausschr/index.xml).


Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gibt es aktuell mehrere Weiterqualifizierungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Schulleiterinnen und Schulleiter im Bereich Gender- und Diversitätskompetenz, zB. ein forschungsgestütztes Train the Trainer-Projekt „reflect – Gender Kompetenz durch reflektierte Koedukation“ mit der Universität Wien für Praxislehrkräfte an den Pädagogischen Hochschulen (http://www.univie.ac.at/reflect/), Weiterbildungsangebote für Lehrende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Pädagogischen Hochschulen, Basiskurs für Gender-Beauftragte an Schulen über die Pädagogische Hochschule Wien, Modellseminare Gender- und Diversity-Management für Schulleiterinnen und Schulleiter über die Pädagogische Hochschule Steiermark, Gender Days und Workshops für Führungskräfte im Bereich der Landesschulräte.

 

Ferner wird spezifisch für den Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten auf eine Umsetzungsempfehlung für gender- und diversitysensibles Unterrichten im fachpraktischen Unterricht hingewiesen. Der Werkstättenunterricht stellt einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildung an den genannten Lehranstalten dar. Unter diesem Gesichtspunkt wurde die oben angesprochene Umsetzungsempfehlung für Lehrkräfte des fachpraktischen Unterrichtes erstellt. In der vorliegenden Publikation wird zum einen eine Einführung zu Gender- und Diversitykompetenzen im fachpraktischen Unterricht an HTLs gegeben. Gendersensible und interkulturelle Kommunikation wird ebenso thematisiert, wie konkrete Ansätze für den Unterricht. Arbeitsbehelfe für die Umsetzung in der Praxis, welche letztendlich als Unterstützung für einen qualitätsvollen Unterricht dienen sollen, werden aufgezeigt (abrufbar unter http://www.htl.at/fileadmin/content/maedchen/Dateien/Umsetzungsempfehlung_Diversityhe_Unterricht_20-03-2012-komplett_2.pdf).

 

Zu Frage 3:

Entsprechend Rundschreiben Nr. 22/2009 – Längerfristige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung 2010 - 2013 (http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2009_22.xml) ist „Genderkompetenz“ eines der vorgegebenen durchgehenden Prinzipien. Daher bieten die Pädagogischen Hochschulen zu dieser Thematik auch verstärkt Lehrveranstaltungen an.

Für das laufende Studienjahr 2011/12 hat eine aktuelle Auswertung über alle Pädagogischen Hochschulen insgesamt 3.720 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergeben. Das ist eine wesentliche Steigerung gegenüber 2010/11 (2.761 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), wie generell eine laufenden Steigerung über die letzten Studienjahre seit 2009, dem Jahr des zitierten Rundschreibens, festgestellt werden kann.

 

Zu Frage 4:

Der Schwerpunkt der Initiativen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Berufsorientierung liegt auf der 7. und 8. Schulstufe. Darüber hinaus wird die Förderung grundlegender Orientierungs- und Entscheidungskompetenzen (Career Management Skills) während der gesamten Schulzeit in allen Schularten forciert. Ein besonderer Schwerpunkt wird auch in den letzten beiden Schulstufen höherer Schulen durch die Initiative „Studienwahlberatung NEU/Studienchecker“ (www.studienchecker.at) gesetzt.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Das Grundanliegen der Maßnahmen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Bereich „Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf“ ist der Aufbau von Orientierungskompetenz. Berufsorientierung wird als Lebensorientierung verstanden. Damit verbunden sind die Thematisierung der Veränderung von Geschlechterrollen sowie die Vorbereitung auf mögliche Diskontinuitäten und Brüche im Erwerbsleben.

Anfang 2012 wurde ein Grundlagenmodul „Gender und Diversity“ für den Lehrgang zur Bildungs- und Berufsorientierung sowie für den Lehrgang zur Berufsorientierung-Koordination geschaffen.

Eine weitere Maßnahme zum Ausbau der Berufsorientierung und Bildungsberatung ist die Einrichtung des Gegenstandsportals IBOBB (www.schule.at/ibobb). Angebote, Hintergrundinformationen und Veranstaltungstipps zur geschlechtssensiblen Berufsorientierung sind ein fixer Bestandteil im Portal.

 

Zu Frage 7:

Durch die Anregung zur vertieften Selbstexploration werden die Perspektiven der Schülerinnen und Schüler erweitert und sie dabei unterstützt, Studien- und Berufsentscheidungen abseits von Rollenstereotypien treffen zu können.

Dies wird durch die Zusammenarbeit mit entsprechenden externen Angeboten für Real­begegnungen verstärkt.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Ein wesentlicher Faktor ist der Aufbau von Gender Kompetenz bei den Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Entwicklung einer reflektierten Haltung und die Stärkung des Bewusstseins für die Problematik der Ausbildungs-, Studien- und Berufswahl bei der Schulleitung und bei den Lehrkräften.

Eine Reihe von Maßnahmen soll speziell auf eine Steigerung des Anteils von jungen Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Ausbildungen hinwirken wie zum Beispiel:

-      der verpflichtende Unterricht in textilem und technischem Werken für beide Geschlechter (vgl. die Beantwortung der Fragen 17 und 18),

-      die Maßnahmen im Bereich der geschlechtssensiblen Berufsorientierung (vgl. die Beantwortung der Fragen 4, 5 und 6 sowie 12 und 14),

-      die spezifischen Maßnahmen im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen, wie die Erarbeitung einer Strategie für „Schülerinnen an HTLs“ samt Maßnahmenkatalog, regelmäßige Vernetzungstreffen von Genderbeauftragten bzw. Mädchen/Burschenbeauftragten sowie von HTL-Schülerinnen, Fortbildungsseminare für HTL-Lehrkräfte oder die Einrichtung von „Frauenkollegs“ in Graz und Wien.

 

Zu Frage 10:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt den Girls‘ Day (BKA-Frauen) und den Boys‘ Day (BMASK). Dies umfasst die Klärung schulspezifischer Fragen, die Aufbe­reitung von Information und Unterrichtsmaterialien für Lehrerinnen und Lehrer sowie die Informationsweitergabe an die Landesschulräte und den Stadtschulrat für Wien. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium die Programme des BMVIT („Talente entdecken, Nachwuchs gewinnen“) und des BMWF („Sparkling Science“), um die Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler für Forschung zu motivieren.

Darüber hinaus besteht im Rahmen der nationalen Steuerungsgruppe für „Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf“ (nationales Lifelong Guidance Forum) seit Jahren ein enger Austausch insbesondere zwischen BMUKK, BMASK und BMWF. Zahlreiche Projekte und Initiativen wurden gemeinsam entwickelt bzw. untereinander abgestimmt, zB. Task Force für Berufsorientierung und Bildungsberatung mit Katalog verbindlicher Maßnahmen in der 7. und 8. Schulstufe oder auch die Initiative Studienchecker.


Zu Frage 11:

Unter Hinweis auf die Ausführungen zu den Fragen 4, 5 und 6 sowie 12 und 14 sind für den Schwerpunkt Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (inklusive geschlechtssensible Berufsorientierung) seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2012 Mittel in der Höhe von EUR 122.000 vorgesehen. Dazu gehören zweckgebundene Mittel für den Schwerpunkt „Ausbau der Berufsorientierung und Information“ im Rahmen der Fort- und Weiterbildung an den Pädagogischen Hochschulen.

Da es sich bei Berufsorientierung und Bildungsberatung entsprechend Rundschreiben Nr. 22/2009 um eine generelle Schwerpunktsetzung in der Fort- und Weiterbildung handelt (mit Genderkompetenz als innovativem durchgehendem Prinzip), sind unter anderem die Pädagogischen Hochschulen aufgerufen, auch aus ihrem Anteil Maßnahmen zu setzen.

 

Zu Fragen 12 und 14:

Eingangs wird auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 hingewiesen. Der Berufsorientierungs-Koordinationslehrgang wurde bisher dreimal durchgeführt (Pädagogische Hochschulen in Wien und Kärnten). Bis 2013 wird an jeder Pädagogischen Hochschule ein Berufs­orientierungs-Koordinationslehrgang angeboten.

 

Zu Frage 13:

Derartige Module bzw. Seminare werden insbesondere an folgenden Pädagogischen Hoch­schulen angeboten: Pädagogische Hochschule Salzburg, Pädagogische Hochschule Kärnten, Pädagogische Hochschule Tirol, Pädagogische Hochschule Oberösterreich, Pädagogische Hochschule Wien, Pädagogische Hochschule Steiermark, Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz.

 

Zu Frage 15:

Seit 2010 gibt es eine bundesweite Arbeitsgruppe zur Berufsorientierung. Alle öffentlichen Pädagogischen Hochschulen haben BO-Ansprechpersonen nominiert. Die BO-Ansprech­personen der Pädagogischen Hochschulen Salzburg und Kärnten sind gleichzeitig auch die Gender-Kontaktpersonen der jeweiligen Pädagogischen Hochschule. In der Arbeitsgruppe arbeitet darüber hinaus eine externe Gender-Expertin mit.

 

Zu Frage 16:

2011 fand eine quantitative Online-Umfrage statt und es wurden qualitative Interviews durch­geführt. Geschlechtssensible Berufsorientierung war Teil der Befragung. Die Ergebnisse werden zurzeit zusammengeführt.

 

Zu Frage 17:

Die Auswertung der Schulstatistik 2008/09 hat gezeigt, dass im Rahmen der Schulautonomie für ca. 11% der Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Schulstufe andere Modelle, dh. keine Wahlpflicht zwischen textilem und technischem Werken, bestehen, sondern Mädchen und Buben werden in beiden Bereichen – zumeist in semesterweisem Wechsel – unterrichtet.

 

Zu Frage 18:

Unter Hinweis auf § 21b des Schulorganisationsgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 36/2012 wird in der Neuen Mittelschule technisches und textiles Werken ab dem Schul­jahr 2012/13 zu einem Pflichtgegenstand. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der unter anderem die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen erlassen werden, BGBl. II Nr. 185/2012, hingewiesen. Diese Neuregelung bildet eine wesentliche Grundlage für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehr­kräfte.

 

Zu Frage 19:

Da der „Migrationshintergrund“ der Schülerinnen und Schüler in der Bildungsdokumentation nicht unmittelbar erhoben wird, können in diesem Zusammenhang nur Statistiken über Schülerinnen und Schüler mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. anderer Erst­sprache als Deutsch angeboten werden. Die Angabe „in der höheren Bildung“ wird dahingehend verstanden, dass damit der Besuch von allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen (inklusive höhere Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung – Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik/Bildungsanstalten für Sozialpädagogik) gemeint ist:

 

Schülerinnen und Schüler ohne österreichische Staatsbürgerschaft an AHSOberstufen und BHS (inkl. BAKIP/BASOP)

 

Zahl der Schülerinnen und Schüler

Schuljahr

männlich

weiblich

2008/09

5.588

7.690

2009/10

5.905

8.142

2010/11

6.493

8.730

 

Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache*) als Deutsch an AHSOberstufen und BHS (inkl. BAKIP/BASOP)

 

Zahl der Schülerinnen und Schüler

Schuljahr

männlich

weiblich

2008/09

11.128

14.770

2009/10

11.787

15.904

2010/11

12.695

17.068

*) erste Angabe beim Merkmal „im Alltag gebrauchte Sprache(n)“

Quelle: Österreichische Schulstatistik Bildungsdokumentation

 

Zu Frage 20:

Im Jahr 2011 standen keine Mittel im Rahmen von fForte Schule zur Verfügung.

 

Zu Frage 21:

Jedes Jahr werden frauenfördernde Maßnahmen wie zB. bundesweite Tagungen für die Frauenbeauftragten, spezielle Schulungen sowie Fortbildungsveranstaltungen wie Coaching, Motivations- und Methodentraining für Frauen, die sich für eine Führungsposition interessieren, Supervision, Meditation usw. durchgeführt. Hierfür werden im Kalenderjahr etwa EUR 40.000 vorgesehen.

Für gleichstellungsrelevante Maßnahmen im Bildungsbereich, in der Lehrkräftebildung und an nachgeordneten Dienststellen bzw. zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Ressort stehen im Jahr 2011 insgesamt EUR 390.000 im Bereich der Aufwendungen und EUR 90.000 an Förderungsmitteln zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es Maßnahmen im Bereich berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung in der Zentralstelle, Maßnahmen für die berufliche Weiterentwicklung von Frauen im Bundesdienst sowie ein bundesweites Cross-Mentoring-Programme. Zumal die Kosten im Fort- und Weiterbildungsbereich in verschiedenen Voranschlagssätzen aufgeteilt sind, ist eine Aufschlüsselbarkeit explizit nach Frauenförderungsmaßnahmen nicht gegeben.

 

Zu Frage 22:

Das Rundschreiben Nr. 22/2002 zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Ressort ist nach wie vor in Kraft und verpflichtet die nachgeordneten Organe und alle Bediensteten zu den angegebenen Maßnahmen (http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2002_22.xml). Der im Rundschreiben genannte Informationsfolder „Geschlechtergerechtes Formulieren“ wurde 2010 aktualisiert (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/7108/gender_formulieren_2010.pdf). Die sprachliche Gleichbehandlung gilt natürlich auch für die österreichischen Schulen und den Unterricht. Ein Informationsschreiben des Ministeriums für den schulischen Bereich gibt dazu Empfehlungen (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/19013/geschlecht_sprache.pdf). Alle Informationen zur sprachlichen Gleichbehandlung im Ressort finden sich auf der Webseite http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/sprachliche_gleichbehandlung.xml.

 

Zu Frage 23:

Die Abteilung Schulbuch des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Jahr 2009 eine Beschwerde bezüglich Berufsbilder in einem Sprachbuch für die 2. Klasse Volksschule verzeichnet. Die Beschwerde wurde dem betroffenen Verlag zur Stellungnahme übermittelt, der dem Ministerium zugesagt hat, den Gender-Aspekt zeitgemäßer zu berücksichtigen und die Mängel zu beseitigen.

 

Zu Frage 24:

Im Jahr 2002 wurde von der Schulbuchabteilung gemeinsam mit der Abteilung Gender des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ein „Leitfaden zur Darstellung von Frauen und Männern in Unterrichtsmitteln“ für Verlage und Gutachterinnen/Gutachter entwickelt (abrufbar unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/leitfaden.xml).

Weiters sieht die Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln als ein zu erfüllendes Kriterium in § 9 Abs. 1 Z 1 lit. i die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Erziehung zur partnerschaftlichen Gestaltung der gesell­schaftlichen Entwicklung als Erfordernis zur Genehmigung als Unterrichtsmittel vor.

Der Leitfaden zur Darstellung von Frauen und Männern in Unterrichtsmitteln wurde evaluiert und es wird dieser derzeit neu gestaltet. Außerdem wurden Unterrichtsmaterialien der Volksschule in den Gegenständen Deutsch, Lesen und Schreiben; Mathematik und Sachunterricht evaluiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Handreichung für Gutachterinnen und Gutachter, Schul­buchautorinnen und -autoren sowie Lektorinnen und Lektoren mit Handlungsempfehlungen erstellt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.