11283/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0119-I/4/2012 |
Wien, am 25. Juni 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2012 unter der Nr. 11461/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „angekündigte Absicherung der Gedenkdienste“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 bis 5:
Ø Als Bundeskanzler kündigen Sie am 13. März 2012 an, dass wenn die vorgesehenen Mittel zur Absicherung der Dienste im Ausland vom zuständigen Innenministerium nicht mehr aufbringbar seien, die Regierung einen anderen Weg finden wird. Welche Schritte haben sie eingeleitet, die wichtigen Dienste nachhaltig abzusichern? Gibt es Gespräche mit Ihrer Kollegin Johanna Mikl-Leitner? Gibt es Gespräche mit den Entsendeorganisationen? Welche Zwischenergebnisse können Sie vorlegen?
Ø Welche finanziellen Mittel sind für die Absicherung insgesamt notwendig und für welche Zivilersatzdienste gedacht? Welche Fördersumme pro Zivilersatzdienstleistenden ist vorgesehen?
Ø Woher werden die finanziellen Mittel für die kolportierte Absicherung der Zivilersatzdienstförderung, wenn das Innenministerium diese nicht aufwenden wird, kommen? Falls dafür Rücklagen aufgelöst werden, welche?
Ø Wann genau können die Entsendeorganisation und die Zivilersatzdienstleistenden tatsächlich mit Entwarnung für 2012 rechnen? Wann werden der Auslandsdienst Förderverein und die Entsendeorganisationen verständigt, dass die Kürzungen für 2012 zurückgenommen werden?
Ø Im Regierungsübereinkommen hat die Bundesregierung ausdrücklich erklärt, eine Gleichstellung von Frauen hinsichtlich der Möglichkeit einen Auslandsdienst zu leisten erreichen zu wollen. Welche Schritte wurden bisher in diese Richtung unternommen und wann ist mit konkreten Ergebnissen der vollständigen Finanzierung junger Frauen als Gedenkdienerinnen zu rechnen?
Ich habe Auftrag zu einer interministeriellen Abklärung gegeben, wie jene Mittel, die das Bundesministerium für Inneres bisher zuwendete, die aber nach Mitteilung dieses Ressorts für die Zukunft nicht mehr bereitgestellt werden, von anderen Ressorts bereitgestellt werden können. Dazu hat das Bundeskanzleramt jene Ressorts eingeladen, deren Wirkungsbereich einen sachlichen Bezug zum Gedenkdienst hat. Bei den folgenden Gesprächen konnte eine Einigung über die Finanzierung der fehlenden 100.000,--€ erzielt werden. Das Bundeskanzleramt beabsichtigt 15.000.-€ einzubringen. Mit dem bisherigen Finanzierungsverein für den Gedenkdienstes gibt es daher im Einvernehmen mit dem führend zuständigen BMI einen direkten Kontakt auf Verwaltungsebene.
Die übrigen Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen