11283/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0119-I/4/2012

Wien, am 25. Juni 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2012 unter der Nr. 11461/J an mich eine schriftliche parlamenta­rische Anfrage betreffend „angekündigte Absicherung der Gedenkdienste“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 bis 5:

Ø  Als Bundeskanzler kündigen Sie am 13. März 2012 an, dass wenn die vorgesehenen Mittel zur Absicherung der Dienste im Ausland vom zuständigen Innenministerium nicht mehr aufbringbar seien, die Regierung einen anderen Weg finden wird. Welche Schritte haben sie eingeleitet, die wichtigen Dienste nachhaltig abzusichern? Gibt es Gespräche mit Ihrer Kollegin Johanna Mikl-Leitner? Gibt es Gespräche mit den Ent­sendeorganisationen? Welche Zwischenergebnisse können Sie vorlegen?

Ø  Welche finanziellen Mittel sind für die Absicherung insgesamt notwendig und für wel­che Zivilersatzdienste gedacht? Welche Fördersumme pro Zivilersatzdienstleistenden ist vorgesehen?

Ø  Woher werden die finanziellen Mittel für die kolportierte Absicherung der Zivilersatz­dienstförderung, wenn das Innenministerium diese nicht aufwenden wird, kommen? Falls dafür Rücklagen aufgelöst werden, welche?


Ø  Wann genau können die Entsendeorganisation und die Zivilersatzdienstleistenden tatsächlich mit Entwarnung für 2012 rechnen? Wann werden der Auslandsdienst För­derverein und die Entsendeorganisationen verständigt, dass die Kürzungen für 2012 zurückgenommen werden?

Ø  Im Regierungsübereinkommen hat die Bundesregierung ausdrücklich erklärt, eine Gleichstellung von Frauen hinsichtlich der Möglichkeit einen Auslandsdienst zu leis­ten erreichen zu wollen. Welche Schritte wurden bisher in diese Richtung unternom­men und wann ist mit konkreten Ergebnissen der vollständigen Finanzierung junger Frauen als Gedenkdienerinnen zu rechnen?

 

Ich habe Auftrag zu einer interministeriellen Abklärung gegeben, wie jene Mittel, die das Bundesministerium für Inneres bisher zuwendete, die aber nach Mitteilung dieses Res­sorts für die Zukunft nicht mehr bereitgestellt werden, von anderen Ressorts bereitge­stellt werden können. Dazu hat das Bundeskanzleramt jene Ressorts einge­laden, deren Wirkungsbereich einen sachlichen Bezug zum Gedenkdienst hat. Bei den folgenden Gesprächen konnte eine Einigung über die Finanzierung der fehlenden 100.000,--€ erzielt werden. Das Bundeskanzleramt beabsichtigt 15.000.-€ einzubringen. Mit dem bisherigen Finanzie­rungsverein für den Gedenkdienstes gibt es daher im Einvernehmen mit dem führend zuständigen BMI einen direkten Kontakt auf Verwaltungsebene.

 

Die übrigen Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes­kanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen