113/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.12.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am    Dezember 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0141-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 52/J vom 5. November 2008 der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, betreffend GSpG-Novelle beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die im BGBl. I Nr. 126/2008 am 26. August 2008 veröffentlichte Glücksspielgesetznovelle (Inkrafttreten der Bestimmungen mit 1. Jänner 2009) wurde der Europäischen Kommission am 17. Juli 2008 entsprechend der Richtlinie 98/34/EG notifiziert.

 

Zu 2.:

Durch die Inkraftsetzung der Bestimmungen mit 1. Jänner 2009 wird der dreimonatigen Stillhaltefrist (Ende 20. Oktober 2008) gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 98/34/EG entsprochen, sofern seitens der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission keine Einsprüche erhoben werden.

 

Zu 3.:

Betreffend den seitens der Europäischen Kommission strittigen Punkt, ob die bedingte Inkraftsetzung ausreichend ist, hat am 9. Dezember 2008 ein Gespräch zwischen Vertretern der Europäischen Kommission, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Arbeit stattgefunden.

 

Zu 4. und 5.:

Die Glücksspielgesetznovelle steht im Zusammenhang mit den Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2005/4906 und 2006/4265. Durch die Umsetzung folgender Regelungen wurde eine Anpassung der nationalen Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht vorgenommen:

 

 

 

Die Vertragsverletzungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Auch betreffend diesen Punkt sind noch weitere Gespräche notwendig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen