11399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. Juli 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0194-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11538/J betreffend „Tiergarten Schönbrunn“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 14. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Soweit die Fragen Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft (STG) betreffen, ist festzuhalten, dass operative Belange von ausgegliederten Rechtsträgern grundsätzlich nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Zur Sicherstellung bestmöglicher Transparenz habe ich dennoch die Geschäftsführung der STG um eine Stellungnahme ersucht, auf welcher die nachfolgende Beantwortung beruht.


Antwort zu den Punkten 1 und 4 der Anfrage:

 

Diesbezüglich wird auf die folgende Übersicht verwiesen:

 

Jahr

Mitarbeiter/innen

Besucher/innen

Krankenstands-tage

2002

3

1

16

2003

3

0

98

2004

0

0

0

2005

2

0

6

2006

1

0

7

2007

0

0

0

2008

0

0

0

2009

2

0

21

2010

0

0

0

2011

1

0

28

2012

0

0

0

 

 

Antwort zu den Punkten 2, 3 und 6 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei der Arbeit mit Tieren Unfälle leider nie gänzlich auszuschließen sind.

 

Alle Arbeitsunfälle werden erfasst, an die AUVA und das Arbeitsinspektorat gemeldet und auf Vermeidungsmöglichkeiten geprüft. Bei Tierunfällen kann auch das Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60) als für den Tiergartenbetrieb zuständige Behörde aktiv werden.

 

Schulungen der Mitarbeiter/innen finden grundsätzlich jährlich statt. Weitere Schulungen und Unterweisungen erfolgen anlassbezogen oder bei einem Arbeitsplatzwechsel. Diese Schulungen werden durch die Revierleiter/innen bzw. durch externe Sicherheitsfachkräfte durchgeführt.


Weiters werden bei Neu- und Umbauten die zuständigen Behörden (Ar-beitsinspektorat, Veterinäramt) eingebunden. Dazu erfolgt eine internationale Vernetzung und ein entsprechender Erfahrungsaustausch auf allen Ebenen (Direktor/inn/en, Zoolog/inn/en, Tierpfleger/inne/n, etc.).

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Tierunfälle sind Arbeitsunfälle, die durch die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung abgedeckt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend leistete in den letzten zehn Jahren in seiner Funktion als Eigentümer der STG folgende Gesellschafterzuschüsse:

 

Jahr

Zuschuss (€)

2002

736.000

2003

1.330.000

2004

1.424.000

2005

2.047.920

2006

1.500.000

2007

1.700.000

2008

1.500.000

2009

1.700.000

2010

1.700.000

2011

1.300.000

 

Die Gesellschafterzuschüsse dienen der Abdeckung des Finanzierungsbedarfes aus dem operativen Betrieb und aus der Investitionstätigkeit, so auch von ko-finanzierten Bauinvestitionen. Da sich Investitionen in der Gewinn- und Verlustrechnung in Form von Abschreibungen abbilden, ist der Finanzierungs- und damit Zuschussbedarf in der Investitionsphase regelmäßig höher als der jeweilige bilanzierte Jahresverlust.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Erlöse und Aufwendungen (Beträge in €) der STG betrugen gemäß der Gewinn- und Verlustrechnungen der festgestellten Jahresabschlüsse der Jahre 2002 bis 2010 und der Entwurfsfassung des Jahres 2011:

 

 

Jahr

Summe

Betriebserfolg

Erlöse und Erträge

Aufwendungen

Erlöse - Aufwendungen

2002

11.831.903,32

13.061.382,20

-1.229.478,88

2003

15.110.205,80

14.385.124,44

725.081,36

2004

12.749.693,34

14.736.457,26

-1.986.763,92

2005

11.681.787,95

13.620.746,35

-1.938.958,40

2006

13.121.339,59

14.203.981,72

-1.082.642,13

2007

15.164.004,80

14.775.918,10

388.086,70

2008

16.351.070,64

16.374.499,72

-23.429,08

2009

15.895.310,01

16.918.388,37

-1.023.078,36

2010

16.039.294,23

17.587.900,74

-1.548.606,51

2011

17.305.821,54

17.791.563,15

-485.741,61

 

Diese Tabelle zeigt den positiven Trend des Geschäftsverlaufs der STG. Seit 2002 konnten die Erlöse und Erträge um rund 46 % gesteigert werden, während sich im selben Zeitraum die Aufwendungen um rund 36 % erhöhten.

 

Die positive Entwicklung wird auch durch den Besucheranstieg in diesem Zeitraum untermauert: Besuchten im Jahr 2002 rund 1,8 Mio. Besucher den Tiergarten Schönbrunn, so waren es im Jahr 2011 bereits 2,4 Mio. Besucher.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Es gibt weder eine Medienkooperation im herkömmlichen Sinn, noch eine bevorzugte Information einzelner Medien.

 

Es werden allerdings immer wieder kleinere Aktionen (Namensgebung für Tiere, Malwettbewerbe, etc.) mit einzelnen Medien durchgeführt.


Presseaussendungen gehen ein- bis zweimal pro Woche an rund 400 nationale und internationale Medien. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass seitens der STG prinzipiell keine entgeltlichen Inserate in Zeitungen geschaltet werden.

 

Das Werbebudget der STG beträgt rund € 1,0 Mio./Jahr. Daraus werden die Kosten für Folder, Prospekte oder Plakatwerbung gedeckt.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Eine Beteiligung von Peter Hochegger an einer Firma, die in Geschäftsbeziehungen zur STG steht, ist nicht bekannt.