11400/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. Juli 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0196-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11539/J betreffend „Nutzung der Flaktürme“, welche die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 14. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Von den beiden Flaktürmen im Arenbergpark steht lediglich der Gefechtsturm als Superädifikat im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Das Grundstück, auf dem sich dieser Gefechtsturm befindet, der zweite Flakturm (Leitturm) sowie der Park selbst stehen im Eigentum der Stadt Wien.


Soweit die Fragen Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der BIG betreffen, ist festzuhalten, dass operative Belange von ausgegliederten Rechtsträgern grundsätzlich nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Zur Sicherstellung bestmöglicher Transparenz habe ich dennoch die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht, auf welcher die nachfolgende Beantwortung beruht.

 

Der Gefechtsturm im Arenbergpark wurde bereits seit den 1970er Jahren zum Großteil vom Museum für Angewandte Kunst (MAK) für Lagerzwecke benutzt. Heute ist das MAK Alleinnutzer.

 

Der erste diesbezügliche Mietvertrag der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) stammt aus dem Jahr 2003, der letztgültige Mietvertrag über die gesamten im Turm befindlichen Nutzflächen wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2011 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

 

Die Nutzung des Gefechtsturms Arenbergpark ist somit ausschließlich Angelegenheit des MAK. Seitens der BIG bestehen daher auch keine eigenen Pläne für die Nutzung im Zeitraum 2012 - 2020.

 

Der Hauptmietzins ist wertgesichert. Über die Höhe kann aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes keine Auskunft gegeben werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:

 

Beide Flaktürme im Augarten sind an die Firma DCV Planungs- und Errichtungs-gmbH zwecks Errichtung und Betrieb eines Hochsicherheitsdatencenters vermietet.

 

Der Mietvertrag über die gesamten Nutzflächen dieser Türme wurde mit Wirksamkeit vom 28. Februar 2002 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag ist somit unbefristet, jedoch mit außerordentlichen Kündigungsgründen versehen.


Die Nutzung der Flaktürme Augarten ist daher ausschließlich Angelegenheit der DCV. Seitens der Republik Österreich bestehen sohin auch keine eigenen Pläne für die Nutzung im Zeitraum 2012 - 2020.

 

Der Hauptmietzins ist wertgesichert, gestaffelt nach Projektfortschritt. Über die Höhe kann aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes keine Auskunft gegeben werden.