11436/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am    Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0133-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11642/J vom 15. Mai 2012 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 20.:

Die vorliegenden Fragen betreffen im Wesentlichen Entscheidungen der operativen Geschäftsführung der BRZ GmbH und somit keine in die direkte Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem im § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Zu 21. bis 26.:

Im Bundesministerium für Finanzen wurden im fraglichen Zeitraum zwischen 2000 und 2011 zwei ressortweite Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Sie fanden in den Jahren 2008 und 2011 statt. Hinsichtlich der im Jahr 2008 durchgeführten Befragung wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 306/J vom 27. November 2008 verwiesen.

 

Die vom Bundeskanzleramt (BKA) im Jahr 2007 initiierte bundesweite Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung, die auch im Bundesministerium für Finanzen stattfand, verursachte dem Finanzressort als solches keine Kosten.

 

Zusätzlich wurden im genannten Zeitraum in unregelmäßigen Abständen fachlich und zielgruppenspezifisch begrenzte Befragungen durchgeführt. Diese Befragungen verursachten im Regelfall keine externen Kosten. Eine Auflistung und detaillierte Beschreibung aller dieser punktuellen Einzelbefragungen würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen, weshalb die Beantwortung der Fragen nur auf ressortweite Befragungen Bezug nimmt.

 

Die Befragungsdimensionen bei der Durchführung 2011 wurden gegenüber 2008 weitgehend beibehalten. Es wurden nur einzelne Fragestellungen geringfügig angepasst, um die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen aus der Befragung 2008 zu ermöglichen.

Zu folgenden Themen wurden 2011 zusätzliche Fragen gestellt:

·         Gesundheitsförderung

·         Lebensphasenorientierung

 

Folgende Themen 2011 betrafen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählter Zielgruppen:

·         Evaluierung der Grundausbildung, bei der jene Kolleginnen und Kollegen, die seit 1. Jänner 2009 die Grundausbildung abgeschlossen haben, eingeladen wurden, einzelne zusätzliche Fragen zu beantworten.

·         GPLA: Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben hatten die Möglichkeit spezifisch Aussagen zu ihrem Arbeitsbereich zu beurteilen.

 

Die BMF-Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2011 wurde von der Trigon Entwicklungsberatung, Radetzkystraße 2, 9020 Klagenfurt, begleitet.

 

Die Kosten der Befragung 2011 beliefen sich auf € 53.587,- netto. Diese Ausgaben beinhalten die professionelle inhaltliche Begleitung, das Projektmanagement sowie vor allem die technische Durchführung der online-basierten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung für rund 11.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive der Erstellung der umfangreichen Auswertungsberichte für alle rund 900 Führungskräfte des Ressorts. Die Auswertungsberichte beinhalteten für 2011 auch den Vergleich mit den Ergebnissen aus 2008 auf allen Ebenen sowie die grafische Ergebnisaufbereitung. Weiters wurden für die 2011 zusätzlich durchgeführten Spezialmodule separate Fragebogenversionen und
-auswertungen erstellt.

 

Bei den Kosten ist zu berücksichtigen, dass die vom Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit der Trigon Entwicklungsberatung erarbeiteten Fragen im Rahmen der bundesweiten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung, durchgeführt vom Bundeskanzleramt, großteils übernommen und von allen teilnehmenden Ressorts verwendet wurden. Aus diesem Grunde sind die Ergebnisse 2011 des Bundesministeriums für Finanzen mit jenen der anderen Ressorts vergleichbar und in das Gesamtergebnis der bundesweiten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung eingeflossen.

 

Das Basisniveau der Befragung (das ist die durchschnittliche Gesamtzustimmung über alle Themen) ist im Vergleich zu 2008 um 5% auf 70% gestiegen. Für die Analyse und Interpretation der Ergebnisse sind primär die Führungskräfte der einzelnen Organisationseinheiten verantwortlich. Um strukturiert auf Kernergebnisse aus der Befragung zu gelangen, wurden im Herbst 2011 standardisierte Workshops durchgeführt, die durch interne, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter moderiert wurden. Zur Sicherstellung, dass mit den Ergebnissen weitergearbeitet wird, bildet die konkrete Planung von Umsetzungsmaßnahmen den Abschluss des Workshops. Ergänzend dazu wurde eine Ergebnisbroschüre erstellt und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts kommuniziert. In der Broschüre wird das Gesamtressortergebnis dargestellt, mit den Ergebnissen 2008 verglichen, analysiert und interpretiert. Es wurden Top-Themen abgegrenzt und einzelne ressortweite Initiativen zu diesen Maßnahmen skizziert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.