11447/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11644 /J des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 und 3:

Die Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2011 beliefen sich für die Zentralstelle auf € 1.817.976,20. Das Arbeitsinspektorat verzeichnete Kosten in der Höhe von € 10.431,32. Im Bundessozialamt wurden € 87.460,50 ausbezahlt. Aus dem Ausgleichstaxfonds wurden € 407.686,40 für Öffentlichkeitsarbeit bezahlt.

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft o-
der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen in Hinblick auf das Arbeitsmarktservice somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

Zu Vergleichszwecken darf darauf hingewiesen werden, dass das damalige Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Jahr 2006 insgesamt € 4.122.004,10 für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben hat, ohne allerdings für den wesentlichen Bereich der Arbeitsmarktpolitik zuständig gewesen zu sein.

 

Frage 2:

Die Ausgaben für die Homepage des Ressorts beliefen sich im Jahr 2011 auf € 108.053,18.

 

 

 


Fragen 4 bis 10:

Für das erste Halbjahr 2011 wird auf die Beantwortung der parlamentarische Anfrage Nr. 9071/J-NR/2011 verwiesen. Hinsichtlich des zweiten Halbjahres 2011 wird auf die Beantwortung der parlamentarische Anfrage Nr. 10368/J-NR/2012 verwiesen.

 

Fragen 11 und 12:

Die Gesamtkosten für die Betrauung von Agenturen beliefen sich im Jahr 2011 auf € 164.675,53.

Davon entfällt auf die Agentur Panmedia Western Werbeplanung GmbH ein Betrag von € 1.044,00 und auf die Bettschart und Kofler Medien- und Kommunikationsberatung GmbH ein Betrag von € 39.276,00. Die Omnimedia GmbH erhielt für deren Leistungen einen Betrag von € 4.864,33, der Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH erhielt € 45.571,20 und die Unique Public Relations GmbH € 73.920,00.