11454/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12165/J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter betreffend Gift in Kunststoffkochutensilien wie folgt:
„Kunststoffkochutensilien“ einschließlich Kochlöffel gelten als Gebrauchsgegenstände bzw. Lebensmittelkontaktmaterialien und fallen damit in den Geltungsbereich des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, in der Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit.
Die betreffenden Produkte sind daher nicht Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.