11527/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11737/J der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4:

Die jeweiligen Personalstände der Beamtinnen und Beamten sowie der Vertragsbe­diensteten in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellen sich für die Jahre 2011 und 2012 (jeweils zum Stichtag        1. Jänner) in Vollbeschäftigungsäquivalenten wie folgt dar:

 

                                                                       2011                          2012

Beamtinnen/Beamte                                321,65                       312,58

Vertragsbedienstete                                220,78                       231,50

 

 

Frage 5:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 10. Februar 2012 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sechs unbefristete Dienstverhältnisse abgeschlossen.

 

 

Frage 6:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 10. Februar 2012 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zwei Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.

Frage 7:

Im Zeitraum vom 11. Februar 2012 bis 1. Mai 2012 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz acht unbefristete Dienstverhältnisse abgeschlossen.


Frage 8:

Im Zeitraum vom 11. Februar 2012 bis 1. Mai 2012 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz drei Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.

 

 

Frage 9:

Zum Stichtag 1. Jänner 2012 waren in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz insgesamt fünf MitarbeiterInnen mittels Überlassungsvertrag beschäftigt.

 

 

Frage 10:

Zum Stichtag 1. Mai 2012 waren in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz insgesamt elf MitarbeiterInnen mittels Überlassungsvertrag beschäftigt.

 

 

Frage 11:

Die Verträge wurden mit einer gesetzlichen Interessenvertretung, einem Dienst­leistungsunternehmen des öffentlichen Rechts sowie einem Kommunikations­unternehmen abgeschlossen.

 

 

Frage 12:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 1. Mai 2012 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Beför­derungen gemäß § 127 Gehaltsgesetz 1956 und auch keine Betrauungen mit Leitungsfunktionen vorgenommen.

 

Frage 13:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 1. Mai 2012 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine neuen Organisationseinheiten (Sektionen, Gruppen, Abteilungen, Referate) eingerichtet.

 

 

Frage 14:

Im Jahr 2012 wurden bzw. werden bisher insgesamt 14 MitarbeiterInnen über den Sachaufwand (UT 8) abgerechnet.