11550/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0119-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. Juli 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 30. Mai 2012, Nr. 11766/J, betreffend

Biomasse-Kraftwerke der Bundesforste

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Mai 2012, Nr. 11766/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 17:

 

Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf festgehalten werden, dass die vorliegenden Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind. Dieses beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht die operative Geschäftsführung der ÖBf AG. Diese obliegt dem bestellten Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch den Aufsichtsrat der ÖBf AG unterliegt. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass die Fragen nicht beantwortet werden können.

 

Der Bundesminister: