11550/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0119-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. Juli 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. Mai 2012, Nr. 11766/J, betreffend
Biomasse-Kraftwerke der Bundesforste
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Mai 2012, Nr. 11766/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 17:
Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf festgehalten werden, dass die vorliegenden Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind. Dieses beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht die operative Geschäftsführung der ÖBf AG. Diese obliegt dem bestellten Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch den Aufsichtsrat der ÖBf AG unterliegt. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass die Fragen nicht beantwortet werden können.
Der Bundesminister: