11557/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0710-II/2/a/2012

 

Wien, am         . Juli 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 23. Mai 2012 unter der Zahl 11750/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einsatz rumänischer PolizistInnen in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1: 

Die rumänischen Beamten führten auf österreichischem Hoheitsgebiet keine Amts-handlungen durch und waren auch nicht mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder der Kriminalpolizei betraut, sondern wurden als sprachliche Unterstützung bei den Amtshandlungen tätig. Generell sind für die Vollziehung österreichischer Gesetze durch ausländische Exekutivorgane spezielle Rechtsakte wie bilaterale (Polizeikooperationsverträge) oder multilaterale (Prümer Vertrag, Schengener Durchführungsübereinkommen) Staatsverträge erforderlich.

 


Zu Frage 2:

Die rumänischen Polizeibediensteten waren zur Unterstützung der österreichischen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingesetzt und hatten keinerlei exekutive Befugnisse. Sie wurden zur Feststellung, ob rumänische Staatsbürger gegen ihren Willen von Menschenhändlern nach Österreich gebracht und hier zum Betteln gezwungen wurden, gemeinsam mit österreichischen Polizeiorganen eingesetzt. Darüber hinaus unterstützten sie die österreichischen Exekutivbediensteten bei der Kommunikation mit den Bettlern in deren Muttersprache.

 

Zu Frage 3:

Der Einsatz der rumänischen Unterstützungsorgane dauerte vom 19. März 2012 bis zum   13. April 2012.

 

Zu Frage 4: 

Es war nicht Aufgabe der rumänischen Polizeiorgane eine medizinische Beurteilung vorzunehmen und eine solche wurde auch nicht vorgenommen.

 

Zu Frage 5: 

Keine. Statistiken, wie viele Personen von österreichischen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Beisein der rumänischen Unterstützungsorgane kontrolliert wurden, wurden nicht geführt.

 

Zu Frage 6: 

Keine.

 

Zu Frage 7: 

Nein.

 

Zu Frage 8: 

Die Unterbringung der rumänischen Polizistinnen und Polizisten wurde von der Stadt Wien finanziert. Die Bundespolizeidirektion Wien bezahlte den rumänischen Unterstützungs-organen ein Taggeld.