11561/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
BMJ-Pr7000/0169-Pr 1/2012 |
||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11753/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gesamtkosten der Auskunftserteilung über Daten einer Nachrichtenübermittlung sowie der Überwachung von Nachrichten nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung 1975 (StPO)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Die Gesamtkosten für die „Ersätze für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs“ betrugen im Jahr
2008: 6,780.256,16 Euro
2009: 7,963.862,99 Euro
2010: 9,295.554,85 Euro
2011: 12,141.300,15 Euro
Aus dem Bundesrechnungswesen ist eine weitere Aufschlüsselung der einzelnen Positionen nicht möglich.
Wien, . Juli 2012
Dr. Beatrix Karl