11561/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0169-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11753/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gesamtkosten der Auskunftserteilung über Daten einer Nachrichtenübermittlung sowie der Überwachung von Nachrichten nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung 1975 (StPO)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die Gesamtkosten für die „Ersätze für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs“ betrugen im Jahr

2008:       6,780.256,16 Euro

2009:       7,963.862,99 Euro

2010:       9,295.554,85 Euro

2011:     12,141.300,15 Euro


Aus dem Bundesrechnungswesen ist eine weitere Aufschlüsselung der einzelnen Positionen nicht möglich.

 

Wien,       . Juli 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl