11577/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0169-I/A/15/2012
Wien, am 25. Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12010/J der Abgeordneten Werner Neubauer, Mathias Venier und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Allgemein ist festzuhalten, dass es der internationalen Courtoisie sowie dem internationalen Protokoll entspricht, bei Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen die Hymne des jeweiligen Gastlandes abzuspielen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nur in der Instrumentalversion gespielt wird, also Textinhalte dabei keine Rolle spielen können.
Im Übrigen hat das Bundesministerium für Gesundheit in den letzten Jahren keine offiziellen Veranstaltungen organisiert, bei denen die italienische Hymne gespielt wurde.
Fragen 4 und 5:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.