11577/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0169-I/A/15/2012

Wien, am         25. Juli 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12010/J der Abgeordneten Werner Neubauer, Mathias Venier und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Allgemein ist festzuhalten, dass es der internationalen Courtoisie sowie dem internationalen Protokoll entspricht, bei Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen die Hymne des jeweiligen Gastlandes abzuspielen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nur in der Instrumentalversion gespielt wird, also Textinhalte dabei keine Rolle spielen können.


Im Übrigen hat das Bundesministerium für Gesundheit in den letzten Jahren keine offiziellen Veranstaltungen organisiert, bei denen die italienische Hymne gespielt wurde.

 

Fragen 4 und 5:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.