11617/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0185-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 2. August 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11836/J-NR/2012 betreffend Abfertigung neu/alt, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Im Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung befinden sich insgesamt
237 Bedienstete im System „Abfertigung neu“ gemäß den
Bestimmungen des § 35 Vertrags-bedienstetengesetz 1948. Sechs dieser
Bediensteten gehören meinem Kabinett und 141 Bedienstete den
nachgeordneten Dienststellen an.
Im System „Abfertigung alt“ gemäß den Bestimmungen des § 84 Vertragsbedienstetengesetz 1948 befinden sich insgesamt 337 Bedienstete; davon entfallen 248 Bedienstete auf den Bereich der nachgeordneten Dienststellen. In meinem Kabinett gibt es keine derartigen Fälle.
Zu Frage 3:
Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der „Abfertigung alt“ in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgeschlossen.
Zu Fragen 4 und 5:
Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.
Zu Frage 6:
Dem Bundesfinanzrahmengesetz wurden für den Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung für die Jahre 2013 bis 2016 jeweils € 100.000.-- zugrunde gelegt.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.