11646/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.08.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0171-I/A/15/2012

Wien, am 7. August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12020/J der Abgeordneten Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs ist grundsätzlich festzuhalten, dass der in der Anfrage verwendete Begriff „psychische Behandlung“ unspezifisch ist: Es kann sich dabei um eine psychothera-peutisch (kinder-)psychiatrische Behandlung oder aber um die Behandlung wegen psychischer Erkrankung handeln, auch könnte die klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung unter diesen Begriff fallen. Unter „ambulanter psychischer Behandlung“ kann zudem sowohl der niedergelassene (Psychotherapie, ärztliche Versorgung etc.) als auch der spitalsambulante Bereich verstanden werden.


 

Fragen 1, 3, 5 und 7:

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass zur vorliegenden parlamentarischen Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde, die den nachstehenden Ausführungen zu diesen Fragen zugrunde liegt. Ich darf in diesem Zusammenhang allerdings auf die einleitenden Bemerkungen verweisen und festhalten, dass dadurch die von den Versicherungsträgern zur Verfügung gestellten Daten nur sehr bedingt vergleichbar oder kumulierbar sind.

 

Seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wird auch darauf hingewiesen, dass bereits die Art der Datenerfassung (im Regelfall sind nur Diagnosedaten - einschließlich der sich nicht bestätigenden Verdachtsfälle - gespeichert) und die Art der Kostenabrechnung mit den Leistungserbringer/inne/n im niedergelassenen Bereich (vielfach ist eine pauschale Abrechnung vorgesehen) valide Angaben zu den gestellten Fragen nicht zulassen.

 

Nachstehend die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für den ambulanten Bereich zur Verfügung gestellten Daten der einzelnen Sozialversicherungsträger:

 

WGKK:

ambulanter Sektor

 

 

2008

2009

2010

2011

unter 3 Jahren

32

25

34

26

3 bis 6 Jahre

107

118

107

115

6 bis 14 Jahre

2.022

1.971

2.129

2.178

14 bis 18 Jahre

951

964

965

953

 

NÖGKK:

Die entsprechenden Daten sind der Beilage 1 zu entnehmen, in Tabelle A sind Patient/inn/enfälle im niedergelassenen Bereich aufgelistet. Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu erläutert, wurden Vertrags- und Wahlärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin, für Kinderheilkunde und für Neurologie und Psychiatrie, Vertragsärztinnen/-ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapievereine und Psychotherapeut/inn/en ausgewertet. Klinische Vertragspsycholog/inn/en sind von der Auswertung nicht umfasst, da diese nach der bestehenden Vereinbarung nur zur Diagnosestellung, nicht aber zur Behandlung für Rechnung der NÖGKK berechtigt sind. Die angeführten Zahlen gründen sich auf entsprechende Indikatoren in den Abrechnungen. Aus den dargestellten Zahlen lässt sich jedoch nicht ersehen, ob und vor allem mit welcher Ausprägung diese Kinder an einer psychischen Erkrankung leiden. Beispielsweise fallen darunter auch Abklärungen von bloßen Verdachtsfällen, die sich jedoch in weiterer Folge nicht bestätigt haben.


 

Tabelle B enthält ambulante Behandlungen in den Spitalsambulanzen. Dazu wird seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger festgehalten, dass nur bei ca. 5% aller Ambulanzfälle eine ICD-10 Codierung angegeben wird. Zudem werden nur erstmalige Inanspruchnahmen von Ambulanzen sowie jede Erstbehandlung im Quartal seitens der Krankenanstalten gemeldet.

 

BGKK:

Kinder mit ärztlicher Leistung bei der Fachärztin/beim Facharzt für Neurologie/Psychiatrie

 

Altersgruppe/Jahr

2008

2009

2010

2011

0-2 Jahre

2

0

1

2

0 Jahre

 

 

 

 

1 Jahr

1

 

 

2

2 Jahre

1

 

1

 

3-5 Jahre

18

16

7

10

3 Jahre

4

2

2

3

4 Jahre

9

7

4

4

5 Jahre

5

7

1

3

6-13 Jahre

117

142

102

89

6 Jahre

9

6

5

7

7 Jahre

5

13

13

4

8 Jahre

13

19

20

15

9 Jahre

16

18

11

10

10 Jahre

19

14

12

9

11 Jahre

14

20

10

14

12 Jahre

15

31

15

16

13 Jahre

26

21

16

14

14-17 Jahre

102

104

108

77

14 Jahre

34

26

25

20

15 Jahre

34

33

32

31

16 Jahre

34

45

51

26

17 Jahre

58

55

46

52

 

OÖGKK:

Ich verweise auf Beilage 2.

 

KGKK:

Ich verweise auf Beilage 3.

 

 

 


STGKK:

Ambulante psychische Behandlungen

 

STGKK-Anspruchsberechtigte

2008

2009

2010

2011

unter 3 Jahren

224

227

257

249

zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr

314

305

311

332

zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr

2.033

2.005

1.879

1.745

zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr

2.492

2.423

2.505

2.512

 

Für die Auswertung wurden folgende Leistungen herangezogen:

 

·        Psychotherapien

·        psychiatrische ärztliche Leistungen

·        Heilmittel der Gruppen ATC N05 (Psycholeptika) und N06 (Psychoanaleptika) ohne N06D (Antidementiva)

·        Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen (ICD-10: F00 – F99)

 

Leistungen in Krankenhausambulanzen können nicht berücksichtigt werden.

 

SGKK:

Nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger war es der SGKK aufgrund der einleitend dargestellten Ungenauigkeiten nicht möglich, die Fragen zu beantworten. Weiters sind Diagnosen nicht durchgängig in auswertbarer Form gespeichert. Zudem finden ambulante Behandlungen auch in Einrichtungen statt, deren Leistungen pauschal abgegolten werden, ohne dass ein Zugriff auf auswertbare Daten zur Verfügung stünde.

 

TGKK:

Die Auswertung jener Fälle (ICD 10 F19), in denen eine Kostenerstattung durch-geführt worden ist, ist der Beilage 4 zu entnehmen. Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weiter ausführt, können die Fragen darüber hinaus nicht beantwortet werden bzw. wäre eine Auswertung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

 


VGKK:

Nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wurden seitens der VGKK ambulante Behandlungen nicht erhoben, da diese aufgrund der fehlenden Daten im extramuralen Bereich unvollständig wären.

 

BKK voestalpine Bahnsysteme:

Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausführt, können Fallzahlen zu ambulanten Fällen mangels Meldung von ICD-10-Codes nicht bekannt gegeben werden.

 

VA für Eisenbahnen und Bergbau:

Nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger war es der VA für Eisenbahnen und Bergbau nicht möglich, eine im Sinne der Anfrage aussagekräftige Auswertung durchzuführen.

 

VA öffentlich Bediensteter:

Die Anzahl an Kindern in psychotherapeutischer Behandlung ist der Beilage 5 zu entnehmen. Die Zahlen umfassen den gesamten extramuralen Bereich (Vertrag und Kostenerstattung), ausgenommen Kärnten und Vorarlberg, wo aufgrund spezieller Pauschalmodelle teilweise keine Patient/inn/endaten vorliegen.

 

SVA der gewerblichen Wirtschaft:

 

 

Anzahl von Kindern in ambulanter psychischer Behandlung der SVA

 

Alter

2008

2009

2010

2011

Vereine, niedergelassene Ärztinnen/Ärzte,

Therapeut/inn/en

 

unter 3

2

3

2

3

von 3 bis 6

51

49

59

43

von 7 bis 14

357

341

353

400

von 15 bis 18

196

205

251

259

 

SVA der Bauern:

Zur nachfolgenden Tabelle wird seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger angemerkt, dass die Leistungen von freiberuflich tätigen Psychotherapeut/inn/en (werden nicht im Sachleistungsweg verrechnet) sowie psychische Behandlungen durch andere Wahlpartner in der Aufstellung nicht enthalten sind.


 

Patient/inn/en mit Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe - Therapie

Altersgruppe

2008

2009

2010

2011*)

0 - 2 Jahre

82

89

73

93

3 - 5 Jahre

110

131

109

128

6 - 13 Jahre

310

317

274

193

14 - 17,9 Jahre

177

173

172

110

*) noch nicht alle Abrechnungen abgeschlossen.

 

Fragen 2, 4, 6 und 8:

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass meinem Ressort keine Daten und Informationen über die Anzahl an Personen, die sich in einem Jahr in stationärer Behandlung befunden haben, vorliegen, sondern lediglich über Daten der Krankenhausaufent-halte. Die Anzahl der Krankenhausaufenthalte lässt keinerlei Rückschlüsse über die Anzahl der sich in stationärer Behandlung befindenden Personen zu, weil ein und dieselbe Person mehrere Krankenhausaufenthalte pro Jahr mit derselben Haupt-diagnose absolviert haben kann.

 

In der beiliegenden Tabelle (Beilage 6) sind die Krankenhausaufenthalte von Kindern und Jugendlichen mit einer Hauptdiagnose aus dem Kapitel V. Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99) des internationalen Diagnosenschlüssels ICD-10, gegliedert nach Alter für die Erhebungsjahre 2008 bis 2010, dargestellt (die Daten 2011 sind noch nicht verfügbar). Zu beachten ist, dass es sich um die Anzahl der Krankenhausaufenthalte und nicht um die Anzahl der Personen in stationärer psychischer Behandlung handelt. Zum Vergleich der Jahre 2008 und 2009 einerseits und 2010 andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass stationäre Aufenthalte, die in einer Serie mit dazwischenliegenden kurzen Unterbrechungen stattfanden, bis inklusive 2009 jeweils als neuer Aufenthalt zu dokumentieren waren. Seit 1.1.2010 erfolgt die Dokumentation von stationären Aufenthalten mit kurz-zeitigen Unterbrechungen als ein zusammenhängender Aufenthalt.

 

 

 

Dadurch kann sich die Zahl der Aufenthalte 2010 gegenüber den Vorjahren aufgrund der Veränderung der Dokumentationsvorschriften verringert haben bzw. sind die Zahlen für 2008 und 2009 einerseits und für 2010 in der Zeitreihe nicht unmittelbar vergleichbar.

 

 

 

Beilage

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.