11653/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11852/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
In meinem Ressort wurden zusätzlich zu den im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung ohnehin verpflichtend vorgesehenen Maßnahmen bzw. zu den in arbeitsmedizinischen Sprechstunden oder im Rahmen arbeitsmedizinischer Schwerpunktaktionen zur Verfügung stehenden Angeboten in den Jahren 2009 bis laufend folgende freiwillige Leistungen des Dienstgebers angeboten:
· Zentralstelle (inkl. Kabinett)
Abhaltung von Gesundheitstagen, Ernährungsberatung, Rückenschulen, Haltungstraining, Burn out/Stress-Prävention (Workshop/ Seminar), Organisation von Vorsorgeuntersuchungen bei der BVA, Lungenfunktionstests, RaucherInnenentwöhnung, Melanom-Screening, Gesundheitsbibliothek, Grippe- und Zeckenschutzimpfungen, Vorträge (z.B. Ernährung).
· Bundessozialamt
Im Rahmen jährlicher Schwerpunktsetzungen wie z.B. „Männergesundheit“ und „Alternsgerechter Gesundheitsvorsorge“ werden zahlreiche Vorträge, Seminare/ Workshops zu folgenden Themen angeboten: Burn out/Burn in, Ernährung, Pilates, Rückentraining, Gesundheit im Alter für Frauen und Männer, Work-Life-Balance usw.
Speziell für Führungskräfte wurde angeboten: Nachhaltig Führen - Leistungsfähigkeit (eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen) sichern, „Gesundheitsorientiertes Führen“.
Gesundheitsstraße mit der BVA, Vorträge der BVA (Psychische Gesundheit, Burnout -Prophylaxe, Gedächtnistraining), Blutspendeaktion des Roten Kreuzes. Außerdem gab es Impfaktionen.
· Arbeitsinspektion
Grippe-, Zeckenschutz- und Hepatitisimpfungen, Rückenschule/Bildschirmarbeit, Erste-Hilfe-Kurse, Angebote im Rahmen des Projekts der betrieblichen Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, Burn In-Werkstatt, Stresstest, Employee Assistance-Programm sowie das Pilotprojekt „Alternsgerechtes Arbeiten in den Arbeitsinspektoraten“.
Das Bundessozialamt hat im März 2011 das Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung für 2011–2013 verliehen bekommen. Die Zentralstelle und die Arbeitsinspektion unterzeichneten die Charta für Betriebliche Gesundheitsförderung.
Frage 2:
Grundsätzlich haben alle Bediensteten des Ressorts Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden die von den jeweiligen Dienstbehörden offerierten Maßnahmen in erster Linie den der Dienstbehörde zugehörigen Bediensteten angeboten. Parallel dazu werden fallweise Angebote auch ressortweit ausgeschrieben.
Frage 3:
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen – eine ermittelbare Kennzahl - kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.
Frage 4:
Die nachstehend aufgelisteten Kosten umfassen grundsätzlich die Kosten für die in der Frage 1 aufgezählten zusätzlichen freiwilligen Leistungen des Dienstgebers im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Allfällige Überschneidungen mit anderen Budgetposten wie Reisekosten oder Ausbildungskosten können auftreten, da eine detaillierte Trennung der Kosten nicht möglich ist.
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2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Ressort |
rd. 59.000,-- |
rd. 72.000,-- |
rd. 96.000,-- |
rd. 68.000,--[1] |
Fragen 5 bis 8:
Grundsätzlich sind die gesundheitsfördernden Maßnahmen des Ressorts ressortfremden Personen nicht zugänglich. Eine Ausnahme bildet das Employee-Assistance-Programm in der Arbeitsinspektion. Dieses Angebot kann auch von im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen der Bediensteten der Arbeitsinspektorate genutzt werden; eine Aufteilung der Gesamtkosten nach Bediensteten und Angehörigen ist nicht möglich.