11660/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 9. August 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0238-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11848/J       betreffend „betriebliche Zusatzversicherungen“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Vorgesehen sind die generell verpflichtenden Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Vertrags-bedienstete ab dem Geburtsjahrgang 1955. Für Vertragsbedienstete der Ent-lohnungsschemata v und h gilt keine Altersbeschränkung.

 

Die Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend können seit 1. März 2003 mit dem Dienstgeber einen Bezugsumwandlungs-vertrag für zukunftssichernde Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG   abschließen. Damit wird es allen Bediensteten ermöglicht, einen Betrag bis zu € 25 monatlich steuerfrei in eine von ihnen abgeschlossene Lebensversicherung, Zusatzunfall- oder Zusatzkrankenversicherung zu investieren.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Dienstgeberbeiträge
Bundespensionskasse

2009:

644.600,75

2010:

656.983,94

2011:

676.191,53

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:

 

Nein.