11660/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 9. August 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0238-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11848/J betreffend „betriebliche Zusatzversicherungen“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Vorgesehen sind die generell verpflichtenden Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Vertrags-bedienstete ab dem Geburtsjahrgang 1955. Für Vertragsbedienstete der Ent-lohnungsschemata v und h gilt keine Altersbeschränkung.
Die Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend können seit 1. März 2003 mit dem Dienstgeber einen Bezugsumwandlungs-vertrag für zukunftssichernde Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG abschließen. Damit wird es allen Bediensteten ermöglicht, einen Betrag bis zu € 25 monatlich steuerfrei in eine von ihnen abgeschlossene Lebensversicherung, Zusatzunfall- oder Zusatzkrankenversicherung zu investieren.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Dienstgeberbeiträge |
||
2009: |
€ |
644.600,75 |
2010: |
€ |
656.983,94 |
2011: |
€ |
676.191,53 |
Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:
Nein.