11662/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 9. August 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0242-IM/a/2012

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11872/J       betreffend „dringender Bedarf an Pflegeeltern“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Mit Stichtag 31. Dezember 2011 wurden bundesweit 4.544 Pflegekinder betreut:

 

Burgenland:

93

Kärnten:

221

Niederösterreich:

816

Oberösterreich:

577

Salzburg:

197

Steiermark:

942

Tirol:

254

Vorarlberg:

268

Wien:

1.176

 

Es wird nicht erfasst, wie viele Pflegefamilien bundesweit diese Kinder betreuen.


Antwort zu den Punkten 2 bis 5 und 11 bis 14 der Anfrage:

 

Dem Bund obliegt in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt lediglich die Grundsatzgesetzgebung, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind jedoch den Ländern vorbehalten. Unabhängig davon, dass dazu meinem Ressort keine Daten vorliegen, stellen diese Fragen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes dar.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Jede Vermittlung eines Pflegeplatzes muss dem Wohl des Kindes dienen. Ferner muss die begründete Aussicht bestehen, dass zwischen Pflegeeltern und dem Pflegekind eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahe-kommende Beziehung hergestellt wird. Weitere Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit, psychischen und physischen Gesundheit, Unbescholtenheit usw., sind auf landesrechtlicher Ebene geregelt.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Pflegekinder unter 16 Jahren dürfen nur mit Bewilligung des öffentlichen Jugendwohlfahrtsträgers in Pflege und Erziehung genommen werden. Die Pflegeaufsicht ist dem Jugendwohlfahrtsträger (den Ländern) vorbehalten.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Landesgesetzgebung hat die Höhe des Pflegegeldes unter Berücksichtigung der Unterhaltskosten und der örtlichen Verhältnisse festzulegen.


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Kinder, die nicht von Pflegeeltern betreut werden, werden bei Verwandten oder in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Wohngemeinschaften, Kinderdörfer, Heime und betreutes Wohnen, untergebracht.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Diese Anzahl ist nicht bekannt. Bekannt ist hingegen, dass mit Stichtag 31. Dezember 2011 bundesweit 6.799 Kinder in sozialpädagogischen Einricht-ungen betreut wurden; und zwar unabhängig davon, ob für diese Kinder zuvor Pflegeeltern gesucht wurden oder nicht:

 

Burgenland:

232

Kärnten:

747

Niederösterreich:

999

Oberösterreich:

858

Salzburg:

433

Steiermark:

975

Tirol:

462

Vorarlberg:

271

Wien:

1.822